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Überschreitung Hinzuverdienstgrenzen

von Nicole13.03.2007 | 11:20
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Mein Kenntnisstand was Renten betrifft ist leider sehr klein. Daher ein paar Fragen: Was passiert, wenn ein Mitarbeiter noch nicht 65 Jahre alt ist und die Hinzuverdienstgrenze mehr als 2 x pro Jahr (allerdings nicht über das doppelte hinaus) überschreitet? Ich habe gelesen, dass dann die Zahlung einer Vollrente in eine Teilrente umgestellt wird... Was bedeutet denn Teilrente? Nehmen wir an, ein Beschäftigter bekam bisher monatlich 900 Euro Vollrente. Wie hoch wäre der Betrag dann noch bei einer Teilrente?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind in der Anlage 19 des Rentenbescheides zu ersehen oder vor Rentenbeginn vom RV-Träger zu erfragen.

Beispiel

Der Versicherte hat ab 01.01.2004 Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (vEM).

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Rente wegen vEM in Höhe von drei Vierteln 1.000,00 Euro

Hinzuverdienst: vom 01.01. bis 31.03.2004 mtl. ab 01.04.2004 mtl. 980,00 Euro 1.070,00 Euro

Lösung:

Mit seinem Verdienst i. H. v. 980,00 Euro in der Zeit von Januar 2004 bis März 2004 hält der Versicherte die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 1.000,00 Euro für die Rente wegen vEM in Höhe von drei Vierteln ein. Ihm steht daher in dieser Zeit die Rente wegen vEM in Höhe von drei Vierteln zu. Im April 2004 wird mit dem Hinzuverdienst i. H. v. 1.070,00 Euro - abgestellt auf die maßgebende Hinzuverdienstgrenze des Vormonats (hier: 1.000,00 Euro für die Rente wegen vEM i. H. v. drei Vierteln im März 2004) - zwar die bisherige Hinzuverdienstgrenze überschritten, aber das Doppelte dieser Hinzuverdienstgrenze (2.000,00 Euro) wird eingehalten. Damit steht dem Versicherten auch im April 2004 die Rente wegen vEM i. H. v. drei Vierteln zu (1. Überschreiten). Im Mai 2004 wird mit dem Hinzuverdienst i. H. v. 1.070,00 Euro - wiederum abgestellt auf die maßgebende Hinzuverdienstgrenze des Vormonats (hier: 1.000,00 Euro) für die Rente wegen vEM i. H. v. drei Vierteln im April 2004) - ebenfalls das Doppelte dieser Hinzuverdienstgrenze (2.000,00 Euro) eingehalten. Damit steht dem Versicherten im Mai 2004 die Rente wegen vEM i. H. v. drei Vierteln zu (2. Überschreiten). Nachdem die Hinzuverdienstgrenze zweimal zulässig überschritten wurde, steht dem Versicherten ab Juni 2004 nur noch die Rente wegen vEM in Höhe der Hälfte zu.

Bei einem solchen schwierigen Thema ist es sinnvoll sich vor Ort bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV beraten zu lassen.

3 Antworten

---am 13.03.2007 | 11:32
Das kommt auf die Rentenart und die individuellen Hinzuverdienstgrenzen an. Diese können aber ohne Probleme bei der zuständigen Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.
Unbekanntam 13.03.2007 | 22:02
Hallo, jeder Rentner, der eine Alersrente oder Erwerbsminderungsrente bezieht, darf monatlich zur Zeit € 350 verdienen, ohne das ihm die Rente gekürzt wird. In zwei Kalendermonaten des Jahren darf er bis zum doppelten dazuverdienen. Wenn Sie zum Beispiel im April 400 € haben und im September auch 400 € ist schon alles ausgeschöpft. Das Sie das doppelte vom 350 € (700 €) nicht voll ausgeschöpft haben, interessiert niemanden. Es heißt nicht umsonst "bis zum doppelten". Und kommen Sie ja nicht auf die Idee, den Gesamtenjahresverdienst durch 12 teilen. Das ist nicht erlaubt. Es wird streng jeder Monat einzeln geprüft. Sollten Sie auch nur einen 1 Cent mehr verdienen (=350,01) wird Ihnen gleich die Rente um 1/3 gekürzt gezahlt, was zur Folge hat, dass man nur eine 2/3 Teil-Rente bekommt. Es gibt bei Altersrenten noch eine 1/2-Teilrente und 1/3 Teilrente. Bei allen Teilrenten werden die zulässigen individuell berechnet. Da gibt es keinen Pauschalwert.
günteram 03.07.2007 | 21:21
Wenn also die Hinzuverdienstgrenze dreimal geringfügig überschritten würde, wielange würde die Rentenminderung andauern ?
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