Hallo,
der Hinzuverdienst bei Selbständigen wird pauschalierend ermittelt- das heißt das Jahreseinkommen wird durch 12 geteilt. In diesem Fall ergibt sich ein gleichbleibendes monatliches Einkommen, welches das zweimalige Überschreiten nicht zulässt. Sie müssten also mit Ihrem Gewinn die Grenze von 4800 € einhalten.
Das zweimalige Überschreiten könnten Sie nur dann nutzen, wenn Sie Ihren Gewinn ausnahmsweise monatlich nachweisen. Dann müssten Sie in 10 Monaten die 400 € Grenze einhalten und könnten in 2 Monaten den doppelten Gewinn erzielen.