Hallo "Carla",
bei Ihnen dürfte es sich um eine Einmalzahlung (Überstunden und Urlaubsgeld) nach Rentenbeginn, aus einem Beschäftigungsverhältnis, welches nach Rentenbeginn noch bestanden hat (die Auflösung erfolgt erst aktuell mit Bewilligung der Dauerrente), handeln.
Solche Arbeitsentgelte dürften regelmäßig Hinzuverdienst sein und werden auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Sie sollten die Abrechnung/Lohnbescheinigung (was Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen) zur Prüfung an die Rentenversicherung senden.
Die weiteren Prüfschritte (ob und zu welchem Zeitpunkt ihr Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird und ob dementsprechend Ihre Zahlungen als hinzuverdienst zu berücksichtigen sind) wird der Rententräger vornehmen.
Zur Frage er Versteuerung der Zahlung möchte ich Sie an einen Steuerberater bzw. das Finanzamt verweisen.