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Übertragung der Kindergeldzulage

von René Sadelberg08.03.2013 | 22:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Durch den Kontoauszug des LBS-Wohn Riester Bausparvertrages meiner Frau für das Jahr 2012 (zugestellt am 29.01.2013) ist mir aufgefallen, dass die Zulagen für die Jahre 2008, 2009, 2010 i.H.v. jährlich 370,00 € abgezogen wurden. Auf Nachfrage bei meiner Zulagestelle (Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg) wurde mir mitgeteilt, dass ich im August 2008 eine dauernde Vollmacht zur Beantragung der Riester Zulage unterschrieben habe. Das war mir nicht mehr bewußt. (Ich habe diese auch umgehend widerrufen) Ich war immer der Anicht, dass die Kindergeldzulage komplett in den Altersvorsorgevertrag meiner Frau gezahlt wird. Offensichtlich habe ich einen Fehler gemacht und versehentlich die Kindergeldzulage für meine Kinder doppelt beantragt. Ich habe den (gesetzlich vorgeschriebenen) Vertrag beim Kommunalen Versorgungsverband nicht bespart, während der Vertrag meiner Frau regelmäßig durch Beiträge angespart wird. Ich habe beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg - Zusatzversorgungskasse - , 16775 Gransee um die Löschung der bewilligten Kinderzulage für die Beitragsjahre 2008, 2009 und 2010 gebeten (mit Schreiben vom 08.02.201) und um die Übertragung auf den Wohn Riester Bausparvertrag meiner Frau gebeten. Dies wurde mit dem Schreiben vom 06.03.2013 abgelehnt. Grund: Mein ausdrücklich beurkundeter Antrag vom 21.05.2008 (!). Ab 2011 werden meinem Vertrag keine Zulagen mehr gutgeschrieben. Nun meine Frage: Warum wurde meinem Antrag nicht kulanter Weise entsprochen. Geetzlichen Grundlage? Ich nehme doch sogar Nachteile in meiner Altersvorsorge in Kauf. Gibt es keine andere Möglichkeit, außer dies so hinzunehmen? Ich bin über jeden Ratschlag / Tipp dankbar. Sollten mir für Ihre Hilfe Kosten entstehen, bitte ich Sie mich vorab darüber in Kenntnis zu setzten. Danke!

1 Antworten

Annaam 09.03.2013 | 23:16
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