- Die Antwort von Santander beachten Sie bitte nicht.
- Die Anwort von Kai-Uwe ist gut.
Eine Umbuchung auf eine andere Person geht quasi nicht, die Beitragserstattung ist eine Alternative. Man könnte allerdings auch freiwillige Beiträge einzahlen, um neben der Pension ein weiteres Einkommen zu haben - sofern keine 60 Monate vorliegen wäre das erforderlich. Rentenleistungen aus freiwilligen Beiträgen werden nicht auf die Pension angerechnet. Der Teil der Rt, der auf die früheren Pflichtbeitragszeiten entfällt, könnte bei Zahlung einer "Vollversorgung" angerechnet werden. Sofern man vorzeitig aus dem Büroalltag verschwindet und keine Vollversorgung erreicht, wäre nur der Teil anrechenbar, der den Betrag der theoretischen Vollversorgung übersteigt. Vielleicht eine sinnvolle Ergänzung?!