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Über/Unterschreitung persönliches Budget

von ASS14.01.2009 | 23:14
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Hallo, erstmal kurz der Sachverhalt. Ich bin schwerbehindert und auf den Rollstuhl angewiesen (GdB 80; Kennzeichen G und B), kann und möchte deshalb nicht mehr Auto fahren. Ich arbeite aber noch 30Stunden und will meine Arbeit behalten. Bisher komme ich immer mit meinem Lebensgefährten zur Arbeit (er arbeitet zufällig in einem benachbarten Gebäude). Jetzt passiert aber ab und an, dass er mich nicht bringen oder abholen kann, weil er z.B. auf Dienstreise oder anderweitig verhindert ist. Nun wurde mir für die Fahrten ein persönliches Budget angeboten. Aber leider habe ich nirgens einen Hinweis darauf gefunden, was ist, wenn ich den Zielvereinbarungs-Rahmen unter- bzw überschreite? Und muß ich einen Nachweis über das Erbringen der Sachleistung (Quittung) führen? Und kann ich auch andere Leistungsträger beschäftigen als die, von denen ich einen Kostenvoranschlag beistellen mußte? Mit freundlichem Gruß

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir empfehlen ein persönliches Gespräch bei einer Reha-Servicestelle.

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

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