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Experten-Antwort

Überwachung der Rentenversicherung bei voller ERwerbsminderung

von Maria Fantas04.02.2014 | 17:11
4012 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich fühle mich allein gelassen mit der Sorge einen Fehler gemacht zu haben.. ich hab Volle Erwerbsminderung seit 2009 und hatte einen Arbeitsversuch 2012 zum Dazuverdienst unter 300 E mit 3x pro Woche für 2,5 Std... dieser Versuch ist mißlungen wg meiner Erkrankung ! Ich selbst hab gar nicht daran gedacht die RentenversicherungsAnstalt zu informieren, das übernahm der Arbeitgeber. Dies führte dazu, daß ich einen Fragebogen ausfüllen mußte.. schwierige Bestandsaufnahme für mich !!! Zeitliche Desorientierung und mein Krankheitsbild erschweren mir solche Dinge. Auch der Arbeitgeber mußte Formulare ausfüllen, was mir ehrlich gesagt mehr als peinlich war !!! Die Arbeit habe ich aufgrund der allgemeinen Verschlechterung meines Gesundheitszustandes aufgeben ! Die Aktion der RV hat mich erschreckt.. Ich will nicht, daß der Arbeitgeber weiss, daß ich Rente beziehe bzw Erwerbsminderung habe ! Wie sieht es da mit meinen Rechten aus ? NUN zu meiner Frage nach dieser Erfahrung : Wenn ich 1 od. 2 x pro Woche ne Std freiberuflich im Fitnessbereich arbeiten will, um mir bischen was dazu zuverdienen bei 760 E Rente und gleichzeitig mir selbst Gutes zu tun. Wenn ich weniger als 400 E verdiene und nicht in die Steuerpflichte Einkommenshöhe komme, kann ich das, ohne daß die Rentenversicherung am Arbeitsplatz Nachforschungen anstellt und der Chef damit informiert wird ? Was diesen ja im Grunde nichts angeht !!! Ich werde damit leider wieder mit meinen vielfältigen Ängsten konfrontiert. Und ich fülle mich zur Untätigkeit verdammt, dadurch mache ich lieber nichts als ein Risiko ein zugehen. Ich hoffe Sie verstehen meine Sorgen, wenn das auch für " normale " Menschen vielleicht nicht ganz nach vollziehbar. Mich trägt auch die Angst die Unterstützung entzogen zu bekommen, weil ich eine geringe Arbeit leiste und die RV mich los werden will. Können Sie mir weiter helfen ? Und wie geht es anderen, die einen Job unter 400 E bei voller Erwerbsminderungsrente annehmen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann der Annahme von voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI grundsätzlich entgegenstehen. Entscheidend kommt es hierbei auf den zeitlichen Umfang der verrichteten Tätigkeit an.

Die Ausübung einer Tätigkeit in einem das ärztlicherseits festgestellte Leistungsvermögen übersteigenden zeitlichen Umfang hat in aller Regel einen höheren Beweis-wert als davon abweichende medizinische Feststellungen.

Die Ausübung einer Tätigkeit unter drei Stunden täglich steht der Annahme der vollen Erwerbsminderung nicht entgegen. Im Einzelfall können sich jedoch Anhaltspunkte für ein höheres Leistungsvermögen beim Versicherten ergeben, wenn das Anforderungsprofil der vom Versicherten verrichteten Tätigkeit nicht mit dem im Rentengutachten beschriebenen Leistungsvermögen übereinstimmt.

Die Ausübung einer Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich steht der Annahme voller Erwerbsminderung bei einem ärztlicherseits festgestellten Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich grundsätzlich entgegen.

Dies gilt jedoch u. a. dann nicht, wenn - laut ärztlicher Stellungnahme - die ausgeübte Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit verrichtet wird.

Die Beurteilung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse erfolgt auf der Grundlage einer monatlichen Entgeltgrenze.

Bei einem Verdienst bis 450 € ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich bzw. 3 Stunden täglich nicht erreicht wird.

Trotzdem wird es sich der Rentenversicherungsträger immer offen halten eine Überprüfung vorzunehmen.

Ich möchte diesbezüglich nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie nach § 60 SGB I bei Beantragung oder Erhalt eine Sozialleistung dazu angehalten sind u.a. Änderungen in der Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind mitzuteilen.

Hierunter zählt auch die Aufnahme einer Beschäftigung bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung.

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15 Antworten

W*lfgangam 04.02.2014 | 23:02
Zitat von Lachnik anzeigenausblenden
Versichertenälteste ? ...ist wie ein Wetterfrosch im Glas anzuschnippsen und eine gesicherte 24-Std-Prognose zu erwarten ;-) Manche machen ganz sicher einen guten Job, aber für die Feinheiten sind die Fachleute da, nicht die Feierabendberater, die über Listen von Gewerkschaften/anderen Institutionen berufen mal eben für Rentensachen für einfach mitzunehmende Entschädigungspauschalen ihre Alterskassen auffüllen dürfen. Inhaltlich folgt morgen Expertenrat, auch warum die 2-malige 900-EUR-Grenze kein Hindernis bei einer EM-Rente sein muss, ja sogar eine Vollbeschäftigung (wider der eigenen Gesundheit) den EM-Anspruch nicht verhindert - bis auf die Nichtzahlung wegen zu hohem Hinzuverdienst. Gruß w. ...ich glaube nicht, dass hier jemals auch nur ein Versichertenältester (Versichertenberater heißen die bei der DRV Bund, sind also noch nicht ganz so alt - Social Security Manager wäre die nächste Stufe ;-)) vorbeigeschaut hat und seine Meinung zu einer Frage mitgeteilt hätte. Warum auch, gibt ja keinen EUR dafür ...
Lachnikam 04.02.2014 | 22:27
Es ist mMn brandgefährlich, was die DRV als "Rentnertipp" auf Ihre Homepage in grossen Lettern verkündet : Dort steht nämlich, "Sie können sogar 2 x900,- Euro verdienen. Dort steht nirgendwo etwas von 3 Stunden täglich. Diese vollen Erwerbsminderungsrente quälen sich alle auf Kosten ihrer Gesundheit dort zum Nebenjob um existieren zu können. Geben dann wahrheitsgemäß an, daß sie nur 3 Stunden täglich arbeitenm, weil versichertenälteste ihnen gesagt haben, daß sie das bedenkenlos dürfen. Bekommen 4-6 Euro die std. Dann kommt eine Überprüfung und die DRV stellt fest : So, also genau 1 Minute drüber. Rente entzogen. Dann sagt einem noch ein erbarmungsloser Sozialrichter . und erbarmungslos sind sie alle : Sie haben 60 Sekunden mehr gearbeitet als Sie angeblich können.. Sie können also Fulltime arbeiten. Rente weg. Und da sie ja bewiesen haben, daß sie einen Teilzeitarbeitslplatz haben, in dem sie satt 60 Sekunden arbeiten können, kommt auch keine Arbeitsmarktrente für Sie in Frage. Und vorher haben ihnen versichertenälteste hoch und heilig geschworen dass sie 15 stunden max. arbeiten dürfen in der woche. da werden sich wohl schon sehr viele deshalb umgebracht haben. Sozialverträgliches Frühableben nennen Politiker diese gerngesehenen Verzweiflungstaten.
Lachnikam 04.02.2014 | 22:55
das heisst also, daß ein sozialrichter ihnen wegen genau 6,67777 cent periode lachenden gesichtes ihr leben zerstört, denn 6,67 cent sind der Wert einer Minute bei einem unterstellten realistischen stundenlohn von 4,- euro. Und jetzt wissen sie, wieviel einem sozialgericht ein krankes behindertes leben wert ist : keine 7 cent !!! Und wenn sie ihren Selbstmordversuch überlebt haben und zum Arbeitsamt gehen, bekommen sie dort gesagt, daß sie 150 km hin und 150 km zurück pro Tag Fahrt zur Arbeit akzeptieren müssen. Und auf dem nachhauseweg kommen sie schön bei der arge vorbei und holen sich zusätzlich zu ihrer 40stunden woche und 300 km arbeitsweg ihren essensgutschein als Sozialhilfezuschuss ab = Deutschland 2014 . Im Mittelalter war es humaner.
R. Fischeram 05.02.2014 | 06:21
Hallo Maria, ich bekomme seid dem 01.02.13 wegen einer rheumatischen Erkrankung eine unbefristete volle EWR. Ich hatte vorher seid 1974 bis zum 01.02. ohne Unterbrechung gearbeitet. Trotzdem ist die Rente nicht gerade üppig. Ich habe mir einen kleinen Nebenjob gesucht und trage nun jede Nacht 1 Stunde die Tageszeitung in meinem Wohngebiet aus und habe es aber sofort der Rentenversicherung schriftlich gemeldet. Ich bekam dann auch ein Formular, das der Arbeitgeber ausfüllen musste. Ich habe seid dem nichts mehr vom RV gehört. Lieben Gruss R. Fischer
Malewam 05.02.2014 | 08:41
Ich bin unbefristeter EMR. Ich würde gerne auf 450€-Basis arbeiten. Allerdings habe ich Angst vor den o.g. Spielchen der RV und dem resultuerenden Bürokratismus. Ich denke, dass ich kein EInzelfall bin und habe "Mitleid" mit den vielen "knappen" EMR-Rentner(inn)en. Hier besteht sicherlich Verbesserungsbedarf!
Malewam 05.02.2014 | 08:41
Ich bin unbefristeter EMR. Ich würde gerne auf 450€-Basis arbeiten. Allerdings habe ich Angst vor den o.g. Spielchen der RV und dem resultuerenden Bürokratismus. Ich denke, dass ich kein EInzelfall bin und habe "Mitleid" mit den vielen "knappen" EMR-Rentner(inn)en. Hier besteht sicherlich Verbesserungsbedarf!
Maria Fantasam 05.02.2014 | 08:56
Zitat von R. Fischer anzeigenausblenden
Die anderen Antworten sind schwer für mich zu verstehen, da ich die ganzen Abkürzungen nicht kenne..! Bei mir geht's ja nicht darum zu viel zu arbeiten, sondern nur höchstens 2 Std, die auch meinen Körper gesundheitlich unterstützen- Sport ! Der ganze Bürokratiekram ist für mich schwierig, undurchschaubar --verwirrend !
Anton Kueperam 05.02.2014 | 09:50
Das ist logisch, daß der Arbeitgeber informiert wird, weil er selbst ja die Beschäftigung "anzeigen" muß. Aber auch ohne dem.. das die DRV über ihre Tätigkeit informiert wird, dafür sorgen schon weit vorher "nette Arbeitskollegen" und noch mehr "besonders freundliche Nachbarn" :-))
Maria Fantasam 05.02.2014 | 11:35
Zitat von Malew anzeigenausblenden
[quote=200287] Ich bin unbefristeter EMR. Ich würde gerne auf 450€-Basis arbeiten. Allerdings habe ich Angst vor den o.g. Spielchen der RV und dem resultuerenden Bürokratismus. Ich denke, dass ich kein EInzelfall bin und habe "Mitleid" mit den vielen "knappen" EMR-Rentner(inn)en. Hier besteht sicherlich Verbesserungsbedarf! Ja.. so seh ich das auch.. die Bürokratie und dabei wird ganz vergessen, daß zB Ich aus Psychischen Gründen krank bin und diese Erkrankung in mein Verhalten in solch schwierigen Belange hinein spielt
Maria Fantasam 05.02.2014 | 11:46
"Die Ausübung einer Tätigkeit in einem das ärztlicherseits festgestellte Leistungsvermögen übersteigenden zeitlichen Umfang hat in aller Regel einen höheren Beweis-wert als davon abweichende medizinische Feststellungen." Diesen Satz versteh ich nicht !!! Ich weiss, ich müßte, doch erstmal muss ich die Angst überwinden... ich bin ja nicht ohne Grund aus psychischen Gründen in Rente. Das wird bei allem nämlich ganz vergessen !Die Unfähigkeit mit " relativ " normalen bürokratischen Dingen um zu gehen. Leider haben Sie nicht erwähnt, warum ich kein Recht habe den Job ohne Befragung des Arbeitgebers durch führen zu können. Das ist für mich auch von DEUTUNG !
Maria Fantasam 05.02.2014 | 11:46
"Die Ausübung einer Tätigkeit in einem das ärztlicherseits festgestellte Leistungsvermögen übersteigenden zeitlichen Umfang hat in aller Regel einen höheren Beweis-wert als davon abweichende medizinische Feststellungen." Diesen Satz versteh ich nicht !!! Ich weiss, ich müßte, doch erstmal muss ich die Angst überwinden... ich bin ja nicht ohne Grund aus psychischen Gründen in Rente. Das wird bei allem nämlich ganz vergessen !Die Unfähigkeit mit " relativ " normalen bürokratischen Dingen um zu gehen. Leider haben Sie nicht erwähnt, warum ich kein Recht habe den Job ohne Befragung des Arbeitgebers durch führen zu können. Das ist für mich auch von DEUTUNG !
Maria Fantasam 05.02.2014 | 12:04
Das ist logisch, daß der Arbeitgeber informiert wird, weil er selbst ja die Beschäftigung "anzeigen" muß .. ja Anton.. nicht aber bei freiberuflicher Tätigkeit ! Was passiert da ?
Maria Fantasam 05.02.2014 | 11:46
"Die Ausübung einer Tätigkeit in einem das ärztlicherseits festgestellte Leistungsvermögen übersteigenden zeitlichen Umfang hat in aller Regel einen höheren Beweis-wert als davon abweichende medizinische Feststellungen." Diesen Satz versteh ich nicht !!! Ich weiss, ich müßte, doch erstmal muss ich die Angst überwinden... ich bin ja nicht ohne Grund aus psychischen Gründen in Rente. Das wird bei allem nämlich ganz vergessen !Die Unfähigkeit mit " relativ " normalen bürokratischen Dingen um zu gehen. Leider haben Sie nicht erwähnt, warum ich kein Recht habe den Job ohne Befragung des Arbeitgebers durch führen zu können. Das ist für mich auch von DEUTUNG !
wwwam 05.02.2014 | 12:58
die Leute wollen wissen, ob man arbeitet, wieviel man arbeitet und was man verdient. Wenn es mehr ist als erlaubt, dann bekommt man die Rente entzogen. Wenn es im erlaubten Rahmen stattfindet, darf man die Em-Rente behalten und geringfügig zuverdienen. Auch freiberuflich!
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