Kassen setzen externe Berater auf psychisch Kranke an.
Das Schreiben seiner Krankenkasse erreichte Johannes K. vor wenigen Wochen. Die AOK Bayern lädt den Münchner darin ein, er soll zu einem "Beratungsgespräch zum Gesundheitsmanagement" kommen. Doch der Termin findet nicht etwa bei der Kasse selbst statt. Sprechen soll K. mit einem Mitarbeiter von Ge.on Case Management. Dabei handelt es sich um einen privaten Dienstleister, den die AOK beauftragt hat, um psychisch und chronisch Kranke zu betreuen.
Johannes K., seit Monaten arbeitsunfähig, reagierte ungehalten: "Warum soll ich da hingehen? Das ist doch eine Pseudoveranstaltung." Sein Verdacht: Die Kasse wolle ihn unter Druck setzen, schnell wieder zu arbeiten und damit kein Krankengeld mehr zu kassieren. K. schaltete seinen Anwalt ein. Der bestätigt ihm, dass die Beratung freiwillig ist. Die Kasse kann ihn nicht dazu verpflichten, mit den Ge.on-Leuten zu reden