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Experten-Antwort

Überzahlung bei Erwerbsminderungsrente

von 936baby10.12.2012 | 10:34
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8 Antworten

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Hallo, ich beziehe Erwerbsminderungsrente nach einem Schlaganfall. Mein alter Arbeitgeber hat mir einen Heimarbeitsplatz eingerichtet und so kann ich dazuverdienen. Die Rente bekomme ich jedoch nur noch zu 75%. 2mal im Jahr darf ich mehr verdienen (für Urlaubs-und Weihnachtsgeld) Im Mai bekam ich meine Bonuszahlung und somit keine Rente. Jetzt soll ich aber auch für Juni (Urlaubsgeld) keine Rente bekommen weil ich im Vormonat Mai bereits die Grenze überschritten habe. Ich kann nichts dafür, dass der Bonus für das Geschäftsjahr 2011 im Mai 2012 ausbezahlt wird. Ich habe Widerspruch erhoben aber so richtige Argumente weiss ich nicht. Hat hier jemand eine Idee? Gruss Rolf

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.12.2012 | 12:49

Das Zusammentreffen von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Rente) und Hinzuverdienst ist im §96a SGB VI geregelt. Bei Bezug einer Teilrente (3/4) ist die jeweils individuelle Hinzuverdienstgrenze zu beachten (abhängig vom Einkommen der letzten drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung). Das Gesetz sieht eine Möglichkeit der zweimaligen Überschreitung im Kalenderjahr vor. Die Gründe des Überschreitens sind seit einem BSG-Urteil vom 31.01.2002 unerheblich.

Die Rentenversicherung wendet bei der Prüfung des Hinzuverdienstes das sogenannte „Vormonatsprinzip“ an. Es ist somit notwendig, dass im Vormonat (hier Mai) eine Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde. Durch Überschreitung sämtlicher Hinzuverdienste kommt es im Mai zu einer Nichtleistung der Rente. Aufgrund dessen kann für den Monat Juni nicht die Möglichkeit der doppelten Überschreitung in Anspruch genommen werden.

Diese vielleicht aus Ihrer Sicht schwer nachvollziehbare Praxis wurde vom BSG in mehreren Urteilen als geeignet angesehen

7 Antworten

Klaus-Peteram 10.12.2012 | 14:56
Den Ausführungen des Experten ist nichts hinzuzufügen !
936babyam 10.12.2012 | 19:15
Da versteh ich die Welt nicht mehr. Welchen Hintergedanken hat den das "Vormonatsprinzip"? Wenn der Bonus an einem anderen Monat ausbezahlt würde hätte ich im Juni normale Rente. Wo bleibt die Gerechtigkeit. Gruss Rolf
Arbeitnehmeram 10.12.2012 | 19:45
Ist es etwa gerecht, dass jemand der Erwerbsminderungsrente bezieht, nebenbei noch Arbeitseinkommen erziehlen darf? Immerhin ist Ihr Arbeitseinkommen so hoch, dass Ihre Rente nur zu drei Vierteln ausgezahlt wird, also deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Erwerbsminderungsrente und Arbeit passen nach meinem Gerechtigkeitssinn irgendwie nicht so recht zusammen! (Dass manche Leute anders darüber denken, ist mir bereits bekannt!)
=//=am 11.12.2012 | 10:31
Es ist kein "Hintergedanke" dabei, sondern ganz einfach Gesetz. Das Einkommen aus einer Beschäftigung ist chronologisch anzurechnen, ansonsten würde sich jeder berentete Arbeitnehmer die Rosinen rauspicken, wie es ihm passt. Sie hatten nun mal das "Pech", dass die Bonuszahlung im Mai ausgezahlt wurde. Dadurch hatten Sie aber im Mai auch mehr Geld! Immerhin ist die EM-Rente eine "Lohnersatzleistung". Und wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie eben auch mal mit einer Rentenkürzung auskommen.
936babyam 11.12.2012 | 12:27
Hallo, offensichtlich kann hier keiner das "Vormonatsprinzip* erklären. Schade
Faithlessam 14.12.2012 | 15:17
Zitat von Arbeitnehmer anzeigen
Wo bleibt die Gerechtigkeit.
Ist es etwa gerecht, dass jemand der Erwerbsminderungsrente bezieht, nebenbei noch Arbeitseinkommen erziehlen darf? Immerhin ist Ihr Arbeitseinkommen so hoch, dass Ihre Rente nur zu drei Vierteln ausgezahlt wird, also deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Erwerbsminderungsrente und Arbeit passen nach meinem Gerechtigkeitssinn irgendwie nicht so recht zusammen! (Dass manche Leute anders darüber denken, ist mir bereits bekannt!)
Wer EU Rente bezieht ist lange und gründlich genug abgeklopft worden,so das zu erkennen war das dieser nicht arbeiten kann.Aber es scheint schon gang und gebe zu sein das diese fürs arbeiten zugeführt werden,sonst würden ja erst keine Gesetze erlassen werden.Wer ist kränker ,die Erwerbsgeminderten oder die die Gesetze für sie machen.
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