Hallo Disco,
die Übungsleiterpauschale zählt nicht zum Hinzuverdienst.
Vor Aufnahme der geplanten Tätigkeit sollten Sie sich dennoch bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen, ob die [Rente wegen voller Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html unverändert weitergezahlt wird, wenn sich die Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden bedingt durch die zusätzliche Tätigkeit erhöht.