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Experten-Antwort

UFBA Betriebliche Gehaltsumwandlung

von Rolf24.01.2017 | 21:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,einen netten Gruß an dieses Forum. Habe eine betriebliche Gehaltsumwandlung 200,-brutto vom Lohn gehen darein mtl. Der Arbeitgeber zahlt nichts,(Metallrente) Was muß ich von 186 Euro brutto dann bei Rentenbeginn an Steuern und Sozialversicherung zahlen. Danke im voraus für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Rolf,

wie Sie anhand der anderen Antworten erkennen können, ist es sehr schwierig zum jetzigen Zeitpunkt Prognosen zu wagen, welche in der fernen Zukunft liegen. Zur Frage, ob Sie Sozialversicherungsabgaben leisten müssen…. nach heutigem Stand ja, nämlich KV- und PV-Beiträge (momentan ca. 18%), ferner wird grds. geprüft, ob von Ihrem Gesamteinkommen (z.B. bestehend aus gesetzliche Altersrente neben betriebliche Altersvorsorge und evtl. weitere Einkünfte) Steuern zu zahlen sind. Ob eine Steuerlast entstehend wird hängt von weiteren Faktoren ab. Fragen hierzu beantwortet Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt.

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8 Antworten

W*lfgangam 24.01.2017 | 21:28
Hallo Rolf, Steuern? ...hmm, hört sich nicht so ganz nach einer Rentenfrage an ;-) SV ...üblicherweise rd. 18 % für KV/PV. Daneben gehen Ihnen durch die Entgeltumwandlung auch noch ein paar Rentenpunkte flöten - mindert die "Rendite" der Metallrente vielleicht um 0,5 %, hat man Ihnen wohl hoffentlich vorher gesagt ;-) Sofern Sie die Umwandlung aus Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2017: 76.200 EUR/West) vornehmen, hat das auf die gesetzliche Rente keine Auswirkungen. Gruß w.
Andyam 24.01.2017 | 23:10
Das kann Ihnen heute niemand sagen. Dass ich für meine betriebliche AV später einmal KV/PV, und zwar den gesamten Beitragssatz bezahlen muss, hat mir bei Abschluss auch niemand gesagt. Was glauben Sie, was da im Laufe der Jahre noch auf Sie zukommt, wenn sich erstmals durch die demographische Entwicklung Lücken in der RV auftun. Man kann nur dort etwas holen, wo es etwas zu holen gibt und da wird auch keine Rücksicht mehr auf Altbestände genommen, wie dies früher einmal der Fall war. Also, verstecken Sie Ihr Geld rechtzeitig so, dass keiner Zugriff hat, das ist die beste AV.
Vor der Renteam 24.01.2017 | 23:58
Hallo Rolf, Wolfgang hat das ja schon angedeutet: In der Zukunft Richtung 20%. Die Tendenz ist steigend! Wenn der AG hier nichts einbringt, ist das meist eine schlechte Rendite. Da sie hier 186€ erwähnen, habe sie bis heute evtl. noch keinen hohen Kapitalstock? Es gäbe dann eine Alternative, wenn sie bis heute unter dem 1/20 §18 SozGesBuch IV liegen - in 2017 sind das 148,75€. Bitte liefern sie hierzu genaue Zahlen, wie hoch die momentane Anwartschaft + Überschussbeteiligungen ist und wie hoch die 186€ (wann) in x-Jahren sind. Alternativen sind immer relativ, wenn die seitherige Verzinsung noch stimmt. Der Trend geht hier aber klar nach unten. Geld verstecken kann man natürlich... nur muss man sich darüber im Klaren sein, um welche Beträge es geht. Wenn es sich um hohe sechs- oder siebenstellige Beträge handelt, sollte das EU-Ausland eine Alternative sein. Aber mal ehrlich: Da benötigt man auch keine Unterstützung vom Staat - in welcher Form auch immer. :)
H. Kernam 25.01.2017 | 16:29
Oben, unter der Überschrift "Aktuelle Themen" finden sie auch das Stichwort "Betriebsrente". Klicken Sie es an und Sie findet eine Anzahl interessanter Fragen und genauso interessanter Antworten zum Thema "Betriebsrente". Die Nachteile einer Betriebsrente sind enorm, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber nichts dazu gibt: ca. 18 % Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Rente, volle Steuerpflicht, gesetzliche Rente wird reduziert. Das wird in der Regel die Vorteile bei der Ansparung mehr als "auffressen". Im übrigen ist auch die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber problematisch, auch wenn dieser verpflichtet ist, diese zu übernehmen. Die übernahmeverpflichtung bezieht sich nämlich nicht auf die Konditionen. Es soll Leute geben, die sitzen bereits auf 2 oder 3 stillgelegten Verträgen weil sich der neue Arbeitgeber quer stellt. Oder wollen sie ihren neuen Arbeitgeber gleich mal verklagen? Im übrigen: Wenn mal wieder die Kassen der Krankenkassen knapp sind, können sie davon ausgehen, daß die Politik wieder mal die Beiträgssätze für Kranken- und Pflegeversicherung erhöht und zwar auch rückwirkend. Ggf. müssen dann sogar Riester-Sparer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Riester-Rente bezahlen. Und sich dagegen juristisch wehren ist zwecklos. Die Richter stehen auf der Seite des Staates. Das haben wir bei der Einführung der Krankenversicherungspflicht auf Betriebsrenten alles schon erlebt!
W*lfgangam 25.01.2017 | 21:25
Zitat von H. Kern anzeigen
Die gesetzliche EM- oder Altersrente wird durch eine Betriebsrente nicht reduziert, was'n Quatsch! Aber, eine Witwen-/Witwerrente kann durch eine eigene Betriebsrente gekürzt werden, sofern das ab 2002 geltende 'neue' Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist. Gruß w.
Carlo P. am 25.01.2017 | 22:10
Zitat von W*lfgang anzeigen
Die Nachteile einer Betriebsrente sind enorm, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber nichts dazu gibt: ca. 18 % Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Rente, volle Steuerpflicht, gesetzliche Rente wird reduziert.
Die gesetzliche EM- oder Altersrente wird durch eine Betriebsrente nicht reduziert, was'n Quatsch! Aber, eine Witwen-/Witwerrente kann durch eine eigene Betriebsrente gekürzt werden, sofern das ab 2002 geltende 'neue' Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist. Gruß w.
von wegen Quatsch. Formell natürlich nicht. Aber die Entgeltumwandlung bewirkt ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen, was damit zu geringeren Rentenversicherungsbeiträgen und damit mal zu einer geringeren Rente führt. Materiell ist die Argumentation richtig. Man merkt natürlich, daß du ein Beamter bist, der jeden Aspekt einer Sache (wie hier den formellen) dazu benutzt, um etwas zu widerlegen, was seiner Interessenlage nicht paßt. Ja, Ja, Bei Beamten hält Justitia beide Augen offen.
W*lfgangam 26.01.2017 | 22:56
Zitat von Carlo P. anzeigen
> W*lfgang: Daneben gehen Ihnen durch die Entgeltumwandlung auch noch ein paar Rentenpunkte flöten Man Carlo P., manche Beamte verstehen sogar diesen Hintergrund - und teilen den vorher/oben bereits mit ...wollen wir gemeinsam Nachlesen? ;-) Nichts für ungut, Sie haben es richtig nach-, ich schon vorgetragen ...und das beliebte Beamten-Bashing ...gern - Wissende ziehen da immer den Kürzeren; der Rest ist, na Sie wissen schon, im günstigsten Fall bereits Gesetzes-dement :-) Gruß w.
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