Hallo Gast3,
bei Ihrer Frage handelt es sich um eine krankenversicherungsrechtliche Fragestellung. Bitte wenden Sie sich an die Experten Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Das Krankenversicherungsrecht hat -wie das Rentenrecht auch- eine Menge Besonderheiten, Ausnahmen, Spezial-/Einzel- und/oder Sonderfälle. Bitte haben Sie Verständnis, dass hier zum Krankenversicherungsrecht keine qualifizierten Informationen angeboten werden können.