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um es mal deutlich für HOS2000 zu machen!

von Ulf17.06.2008 | 12:11
921 Ansichten
3 Antworten

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Lieber HOS2000, Ich habe diesen Beitrag neu aufgenommen, weil Ihr Beitrag schon sooooooooooo laaaaaang ist! Die Altersrente nach Arbeitslosigkeit kann gezahlt werden, wenn alle erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen!!! Da sind wir uns doch wohl hoffentlich einig, denn dieses wurde Ihnen hier sehr gut erklärt. Jetzt versuche ich Ihnen das mit der Vertrauensschutzregelung mal so zu erklären, als wären Sie 5 Jahre alt... Es gab mal eine Zeit, da konnte man diese Altersrente ab dem 60. Lj. erhalten, wenn die anderen Voraussetzungen alle erfüllt waren. Dann hat die Gesetzgebung beschlossen, den Rentebeginn für diese Rentenart Stufenweise auf das 63. Lj. anzuheben. Gleichzeitig haben aber kluge Köpfe gesagt, dass es ja eine regelung geben muss die ältere Arbeitnehmer schützt! "VertrauensSCHUTZ"regelung" So hat man beschlossen, dass diejenigen, welche bereits am 01.01.2004 von der Arbeitslosigkeit betroffen waren, weiterhin mit 60 in diese Altersrente gehen dürfen und nicht von der ANHEBUNG auf das 63. Lj. betroffen sind. Das bedeutet der Vertrauensschutz und nix anderes! Egal wie Sie den Gesetzestext erlesen, es kommt immer dieses Ergebnis für die DRV heraus. Und ob SIE das nun verstehen oder nicht, ist vollkommen belanglos. Bsp.: ALO lag vor am 01.01.2004, dann finden Sie tatsächlich nochmal Arbeit und arbeiten sagen wir mal vom 01.07.2004 - 30.06.2008 im Anschluss an diesen (nennen wir das mal Zeitarbeitsvertrag) wieder Arbeitslosigkeit. Dann wirkt sich diese Arbeitsphase nicht negativ auf Ihren Vertrauensschutz aus, jedoch kann sich dadurch der gewünscht Rentenbeginn verschieben, da Sie ja ab dem 58 1/2 Lj. mind. 52 Wochen arbeitslos sein müssen um DIESE Rente beantragen zu können. Wenn das jetzt nicht ausreicht, sollten Sie vielleicht die AR wegen BU/EU beantragen... (das wäre auch ab 60 möglich) MfG Ulf

3 Antworten

Pitttam 18.06.2008 | 09:00
Hallo Ulf Super erklärt, gehe bitte in die Politik und formuliere Gesetzestexte die man wieder verstehen Kann. Gruß Pittt
Ulfam 18.06.2008 | 09:46
;-)) da wollen die mich nicht, weil es sonst zu "durchsichtig" wird ;-))
Pitttam 18.06.2008 | 14:32
Stimmt, hatte ich ganz vergesse.
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