Hallo Arndt Z.,
zunächst können wir natürlich hier im Forum der Arbeitserprobung und dem Termin bei Ihrem Rehafachberater nicht vorgreifen.
Eine Einzelfallentscheidung ist grundsätzlich möglich, wenn auch eher unwahrscheinlich. Genauere Aussagen über die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Ihnen bewilligt werden wird sind leider nicht möglich.
Als Übergangsgeldbezieher sind Sie in der Regel in der Krankenversicherung versichert, wenn Sie zuvor bereits versicherungspflichtig gewesen sind. Die Beiträge übernimmt dann der Rentenversicherungsträger alleine. Sollten Sie derzeit z.B. bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, kann es ausnahmsweise einmal von Vorteil sein sich auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu versichern, um eventuelle Altersrückstellungen nicht zu verlieren. Zu weiteren Einzelheiten der Krankenversicherung wenden Sie sich aber bitte an Ihre Krankenkasse. Insbesondere sollten Sie bei der(Ihrer) gesetzlichen Krankenkasse abklären, ob Sie dort einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen müssen, sofern Sie dort zur Zeit freiwilliges Mitglied sind.