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Experten-Antwort

Umbewertung Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Schlapp10.12.2011 | 18:42
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Die Erwerbsminderungsrente wurde damals für ein halbes Jahr rückwirkend bewilligt. In diesem halben Jahr bezog ich Arbeitslosenhilfe.Nachdem nun der rückwirkende Rentenbescheid erging,informierte mich das Arbeitsamt, dass keine Leistungen mehr zugestanden hätten. Das ist nachvolziehbar, da ja da die Rente galt. Nun erhielt ich meinen umbewerteten Bescheid der Altersrente indem in dieser Zeit nun doch die Zeit des ALHi- Bezugs berücksichtigt wurde. Warum wird dieses halbe Jahr nun doch als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt. Hätte es nicht als Zurechnungszeit berecnet werden müssen zumal es in der vorigen Erwerbsminderungsrente auch als Zurechnungszeit berechnet wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es liegt am Leistungsfall!

Bei der ersten RT war dieser vor der Alo-Zeit, so dass diese Zeit „unterging“. Bei der Umwandlung wir diese „untergegangene“ Zeit wieder normal berechnet, neben der Rentenbezugszeit, nicht als Zurechnungszeit. Siehe Anlage 4 Ihres Rentenbescheides (Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten).

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