Es liegt am Leistungsfall!
Bei der ersten RT war dieser vor der Alo-Zeit, so dass diese Zeit „unterging“. Bei der Umwandlung wir diese „untergegangene“ Zeit wieder normal berechnet, neben der Rentenbezugszeit, nicht als Zurechnungszeit. Siehe Anlage 4 Ihres Rentenbescheides (Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten).