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Umdeuteutung des Antrages auf Leistungen zur medizinischen Reha

von Umdeuter01.02.2009 | 18:24
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich bin 56 Jahre alt, mein GdB beträgt 50 % mein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt. Seit Oktober 2006 bin ich arbeitsunfähig. Ende Oktober2006 stellte ich einen Reha-Antrag. Aus der Reha wurde ich im Januar 2007 arbeitsunfähig entlassen. Nach 6 Monaten Gehaltsfortzahlungen durch den Arbeitgeber erhielt ich von April 07 bis ende März08 Krankengeld und seit April 08 ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit § 125 SGB III. Ich erhielt jetzt die Mitteilung, dass die Erwerbsfähigkeit auf Dauer voll eingeschränkt ist. Ich soll jetzt wählen, ob der Rentenbeginn am 1.11.2006 oder 1.4.2008 sein soll. Aus anderen Beiträgen dieses Forums weiß ich schon, dass sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch in Höhe der Rente haben. Was ist aber mit meinem Arbeitgeber? Müsste ich dem ggfls. das zuviel gezahlte Gehalt bei einem Rentenbeginn am 1.11.2006 zurückzahlen? Leider hat mir die Rentenversicherung keine Vergleichsberechnung übersandt, aus der ich ersehen könnte welcher Rentenbeginn für mich der günstigere ist. Kann mein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis rückwirkend beenden und wie wirken sich die unterschiedlichen Beginndaten für gewöhnlich auf die Betriebsrente aus. Gibt es weitere Gesichtspunkte die ich beachten muss? Welche Beratungsstellen sollte ich aufsuchen? Es grüßt Sie der Umdeuter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Umdeuter,

die für Sie nächstgelegene Beratungsstelle der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung finden Sie im Internet unter folgender Adresse:

www.deutsche-rentenversicherung.de / Bereich Service / Rubrik Beratung unter Angabe der Postleitzahl und Ihres Wohnortes.

In einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort besteht dann auch die Möglichkeit die gewünschten Rentenberechnungen zu erstellen bzw. auch den möglichen Rentenbeginn mit Ihnen festzulegen.

Die Auswirkungen der Beginndaten bezogen auf die betriebliche Altersvorsorge erfahren Sie direkt bei der Zahlstelle der Betriebsrente als Ansprechpartner.

Die Frage nach der rückwirkenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt Arbeitsrecht dar. Bitte lassen Sie sich hierzu durch einen Experten im Arbeitsrecht (z.B. ein Mitglied

Ihres Personalrates/Betriebsrates oder die Rechtsberatung der örtlichen Verbraucherschutzzentrale) beraten.

0 Antworten

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