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Umdeutung des Antrags auf Leistung z. Reha in Rentenantrag

von Hans Meier24.09.2008 | 13:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Febr. 2006 erlitt meine Frau (39) einen schweren Schlaganfall. Seitdem hat sie schon mehrere Rehas hinter sich. Im März 2008 stellte sie einen Antrag auf EU-Rente. Dieser konnte nicht sofort bearbeitet werden, weil sie noch eine Reha beantragt hatte (Reha vor Rente). Jetzt kam ein Schreiben das sie EU- Rente auf Zeit bekommt. Da sie im April 2007 eine Reha beantragt hatte könnte sie ihren Rentenbeginn zwischen 09.07 und 03.08 wählen. Was hat das für konsequenzen für uns? Bis jetzt lebte die ganze Famile von Ihrem Krankengeld und den Vorleistungen f. Rente (AlG1). Ich weiß auch nicht an wen ich mich wenden soll. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Hans

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Frau sollte sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden und Probeberechnungen fertigen lassen.

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10 Antworten

Hans Meieram 24.09.2008 | 18:13
Danke für die schnelle Antwort. Dh. es geht darum, wenn sie jetzt ein halbes Jahr länger RV mit dem Krankengeld eingezahlt hat könnte sie mehr Rente bekommen? Oder gibt es noch was zu beachten?
Schadeam 24.09.2008 | 18:36
nein, wahrscheinlich nicht, weil sich am Eintritt der EM = Leistungsfall wohl nichts ändert. Wenn das Krankengeld höher ist als die Rente, wird sich auch geldmäßig nicht viel ändern (weil die Nachzahlung an die Kasse geht). Ist die Rente höher als das Krankengeld, kriegen Sie bei der Nachzahlung mehr raus, wenn die Rente früher beginnt. Aber Sie können halt wählen - und um nicht alles theoretisch abhandeln zu müssen (jede Eventualität) und am Ende doch nicht verstanden zu werden, hat der Experte wohl (der Einfachheit halber) vorgeschlagen, dass Sie sich 2 Proberechnungen machen lassen. Dann sehen wir hoch die Rente in jeder der beiden Varianten ist und entscheiden an Hand konkreter Zahlen. PS: warum die beiden fraglichen Beträge von der Sachbearbeitung Ihnen nicht gleich genannt wurden, sollten Sie nicht hinterfragen (das liegt wohl u.a. daran, dass viele Sachbearbeiter zu weit weg vom Kunden sind....)
Chrisam 24.09.2008 | 22:36
Eine Rückforderung würde m.E. nur in Betracht kommen, wenn die Krankenkasse zur Reha aufgefordert hat und damit das Dispositionsrecht eingeschränkt war.
Hans Meieram 24.09.2008 | 21:14
1. Der Schlaganfall war im Febr. 2007 (sorry) 2. Enddatum und Höhe stehen nicht im Schreiben Genau: Der Rehaantrag wurde in einen Rentenantrag umgedeutet. Zitat:"Der Rentenbeginn 03/2008 datiert vermutlich aus dem RENTEN-Antrag vom März 2008 (da der Rentenantrag nicht rechtzeitig 3 Monate nach dem Leistungsfall gestellt wurde)." Stimmt der Rentenbeginn datiert aus dem Rentenantrag. Hätten wir den früher stellen sollen? Was heißt 3 Monate nach dem Leistungsfalls? 3 Monate nach dem Schlaganfall? Eine wichtige Frage noch: Kann die Krankenkasse für 6 Monate das Krankengeld zurückfordern, wenn ich den späteren Rentenbeginn wähle, da ich ja den Antrag nicht rechtzeitig gestellt habe? Meine Angst ist überhaupt das wenn ich den falschen Zeitpunkt wähle irgendwelche Rückzahlungen auf mich zukommen.
Hans Meieram 24.09.2008 | 18:51
Danke für die Antwort. Das Krankengeld ist auf jeden Fall höher als die Rente. Also kann man sagen der spätere Rentenbeginn ist günstiger? Als Ottonormalverbraucher ist man mit einem Brief mit Paragraphen und Zahlen und Fristen und ohne Erläuterungen total überfordert. Wenn man dann auf die Beratungstellen kommt und von 3 Sachbearbeiterinnen 3 verschiedene Antworten zu einem Thema bekommt ist man verzweifelt. Da verstäkt sich die Angst einen Fehler zu machen und Geld verschenkt zu haben ungemein. Besonders wenn es um eine EU- Rente geht die eigentlich keiner geschenkt haben will.
Rosannaam 24.09.2008 | 20:05
Hallo Hans Meier, ich hätte noch ein paar Fragen: 1. Kann es sein, dass Ihre Frau im Febr. 2007 (nicht 2006) den Schlaganfall hatte? Das würde nämlich eher passen (Leistungsfall 02/2007, Rentenbeginn 7. Monat danach = 09/2007). 2. Wurde ein ENDdatum für die Zeitrente im Schreiben erwähnt? Wenn dieses nämlich gleich ist (bei Rentenbeginn 09/2007 wie bei Rentenbeginn 03/2008), sollten Sie den späteren Rentenbeginn wählen. Besteht z.B. der Zeitrentenanspruch für längstens 3 Jahre, haben Sie bei dem späteren Rentenbeginn natürlich auch 7 Monate länger die Rente. Ist Ihnen das Enddatum nicht bekannt, sollten Sie sich unbedingt vorher darüber informieren. Die Rentenhöhe ist in beiden Fällen dann gleich, wenn der Eintritt des Leistungsfalles in BEIDEN Fällen gleich ist. Der Rentenbeginn 03/2008 datiert vermutlich aus dem RENTEN-Antrag vom März 2008 (da der Rentenantrag nicht rechtzeitig 3 Monate nach dem Leistungsfall gestellt wurde). Beim Rentenbeginn 09/2007 wurde wohl der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet (§116 SGB VI) und dieser wurde rechtzeitig nach dem Leistungsfall gestellt. Vielleicht habe ich jetzt etwas Licht in das Dunkel gebracht? ;-)) MfG Rosanna.
Rosannaam 24.09.2008 | 22:12
Nein, keine Sorge, die Krankenkasse fordert das Krankengeld nicht zurück. Bei Rentenbeginn 09/2007 sowie bei RB 03/2008 macht die KK und - sofern jetzt ALG I gezahlt wird, die Arbeitsagentur - ihren Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend. Es wird NUR das Krankengeld und ALG in Höhe der RENTE zurückgefordert bzw. zurückgezahlt. Darüber hinaus gehende Beträge müssen Sie nicht zurückzahlen. 100 %ig!!! Ich vermute, dass als Leistungsfall der Schlaganfall genommen wird. Das würde bezüglich des Rentenbeginns im Sept. 2007 hinkommen (Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall). Es war kein Fehler, den Rentenantrag erst im März 2008 zu stellen. Danach richtet sich eben nur der 2. Rentenbeginn. Mein Tipp: Fragen Sie unbedingt bei der DRV nach, bis wann in beiden Fällen die Zeitrente gewährt wird! Wird die Rente z.B. beim Rentenbeginn 09/2007 für 3 Jahre bewilligt, wäre das Ende der Zeitrente der 31.08.2010. Wird die Rente beim Rentenbeginn 03/2008 auch 3 Jahre gewährt, wäre das Ende der Zeitrente der 28.02.2011. Sie sehen, das ist schon ein Riesenunterschied. Steht aber bei beiden Rentenbeginnen (grammatikalisch richtig?) fest, dass die Rente bis zum Tag XY (z.B. Dezember 2009) gezahlt wird, weil bis dahin eine Besserung erwartet wird, ist es gleichgültig, welchen Rentenbeginn Sie wählen. In beiden Fällen erwartet Sie keine Rückforderung der KK oder der AfA. Wenn Sie den früheren Rentenbeginn wählen, freut sich dann allerdings die Krankenkasse, weil sie wenigstens einen Teil des gezahlten Krankengeldes zurückbekommt. Alles klar? MfG Rosanna.
Hans Meieram 25.09.2008 | 02:00
Danke Rosanna für die gute Erklärung. @Chris Um eine Reha hat sich meien Frau immer selbst bemüht. Wir haben auch kein Schreiben von der KK bekommen. In den Unterlagen der RV ist dazu auch nichts vermerkt. Das hatte mir jedenfalls der freundlich Mann von der RV am Telefon gesagt. Er hat auch gesagt, wenn das Dispositionsrecht eingeschränkt gewesen wäre würde dies in seinen Unterlagen stehen.
Rosannaam 25.09.2008 | 11:11
Wenn das Dispositionsrecht eingeschränkt gewesen wäre, hätten Sie meiner Meinung nach auch keine Wahl des Rentenbeginns gehabt. Denn die KK will ja soviel Geld wie möglich zurückhaben. Dann wäre der frühestmögliche Rentenbeginn ausschlaggebend gewesen und die DRV hätte gar nicht nachgefragt.
Hans Meieram 25.09.2008 | 18:27
Ich danke Allen die mir geholfen haben Licht ins Dunkel zu bringen. Ich werde den späteren Termin nehmen. MfG Hans
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