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Experten-Antwort

Umdeutung des Rentenantrag und Beginn

von Mati05.04.2014 | 15:55
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7 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Bin Erwerbsunfähig auf Dauer und voll. Jetzt habe ich ein Schreiben zur Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI bekommen. Für die Zeiträume: 2006-2007 2007 2007 - 2010 2010 oder keine Umdeutung und ab den Antrag vom 2013. Von den Zeiträume war ich in einer medi. Reha. Ab 2007 -2010 war ich in einer berufliche. Rehabilitation . In der Zeit vom 2006 - 2007 bekam ich Krankengeld vom der KK. Ab 2007-2010 bekam ich Übergangeld. Nach dem Ende des Übergangsgeldes bezog ich ALG2 bis zum jetzten Zeitpunkt. Für welchen Zeitraum sollte ich mich entscheiden und den Beginn der Rente zustimmen. Oder keine Umdeutung zustimmen. Danke für eure Antworten.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich zunächst in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

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6 Antworten

GroKoam 05.04.2014 | 16:04
Vergiss es doch einfach.
Matiam 05.04.2014 | 16:25
Vergiss es einfach?
billiam 05.04.2014 | 16:10
Vielleicht kommen nach dem Wochenende noch Experten-Antworten. Wenn es mich beträfe, würde ich mich wohl darüber informieren, welches Datum mir die geringsten Nachteile machen würde. Unter Umständen könnten ja Zahlungsrückforderungen kommen. Aber ich kenn mich auch nicht wirklich aus. Hab nur eigene Erfahrungen, kein Expertenwissen
billiam 05.04.2014 | 17:14
Vergiss es doch einfach.
Vergiss es einfach?
am besten gar nicht beachten, das ist nur unser "Troll"
GroKoam 05.04.2014 | 21:10
Du kannst es nicht, Plagiator.
Marieam 07.04.2014 | 07:05
Hallo Mati, der § 116 Abs.2 SGB VI besagt, dass der Antrag auf Leistung zur Teilhabe als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgedeutet wird. D.h. das die erfolgsaussichten Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zu Teilhabe zu beheben gering eingeschätz werden. Auf dem Schreiben steht meist schon ein Datum das Sie als Antragsdatum auf Ihren Rentenantrag notieren sollen. Besser wenden Sie sich an die Auskunft- und Beratungsstelle der DRV Saarland, da die in Ihr Rentenkonto einsicht nehmen können und Sie individuell beraten.
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