Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Bin Erwerbsunfähig auf Dauer und voll.
Jetzt habe ich ein Schreiben zur Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI bekommen.
Für die Zeiträume:
2006-2007
2007
2007 - 2010
2010
oder keine Umdeutung und ab den Antrag vom 2013.
Von den Zeiträume war ich in einer medi. Reha. Ab 2007 -2010 war ich in einer berufliche. Rehabilitation .
In der Zeit vom 2006 - 2007 bekam ich Krankengeld vom der KK.
Ab 2007-2010 bekam ich Übergangeld.
Nach dem Ende des Übergangsgeldes bezog ich ALG2 bis zum jetzten Zeitpunkt.
Für welchen Zeitraum sollte ich mich entscheiden und den Beginn der Rente zustimmen. Oder keine Umdeutung zustimmen.
Danke für eure Antworten.