Da Sie im Februar 2017 einen Antrage auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben, prüft der Rentenversicherungsträger, ob und ggf. seit wann ein Anspruch besteht. In diesem Verfahren prüft der zuständige Rentenversicherungsträger auch, ob der Rentenantrag um gedeutet werden kann.
Und jetzt Pumili? Genauso schlau wie vorher!