Hallo Wolfgang A,
dem Beitrag von „talli" kann ich zustimmen. Letztlich ist Ihre Ehefrau durch die Krankenkasse in ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. Insoweit kann Sie die Entscheidung für die (wahrscheinlich später beginnende) Altersrente prinzipiell nur noch unter Zustimmung der Krankenkasse treffen.