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Experten-Antwort

Umdeutung eines Rentenantrages von EU-Rente in Schwerbehindertenrwente

von Wolfgang A20.01.2015 | 11:46
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2 Antworten

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Meine Ehefrau ist vom Krankengeld her ausgesteuert, zwischenzeitlich war eine Reha-Kur, die aber als AU, also arbeitsunfähug geendet hat. Laut Antrag auf Teilhabe (§116 Abs. 1 Buch VI SGB) sind die med. Voraussetzugen für eine Rente erfüllt. Die Krankenkasse beansprucht nach §51 Abs. 1Buch V SGB und fordert nun diese EU-Rente auch zu beantragen. Meine Frau ist zwischenzeitlich aber auch mit den Grad der Behinderg. 50 schwerbeschädigt . Damit könnte sie ab 63J. auch die abschlagsfreie Rente beantragen. Da sie bereits 63J ist, möchte sie diese Rente auch in Anspruch nehmen und nicht die von der Krankenkasse geforderte EU-Rente. Was kann sie machen um trotzdem diese Rente wegen Schwerbehinderung zu bekommen und nicht die EU-Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang A,

dem Beitrag von „talli" kann ich zustimmen. Letztlich ist Ihre Ehefrau durch die Krankenkasse in ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. Insoweit kann Sie die Entscheidung für die (wahrscheinlich später beginnende) Altersrente prinzipiell nur noch unter Zustimmung der Krankenkasse treffen.

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1 Antworten

talliam 20.01.2015 | 14:48
Sie sollten mit der KK Rücksprache nehmen. Wenn die damit einverstanden sind, könnte auch die SB-Rente beantragt werden. Es könnte aber gut sein, dass die KK Erstattungsansprüche geltend machen will, weil Krankengeld bezahlt worden ist. Dann sieht es eher schlecht mit einem Einverständnis aus.
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