Guten Tag zusammen,
während einer ambulanten Reha (Orthopädie - von Facharzt verordnet, nicht von KK oder DRV angeordnet) stellt sich heraus, daß der Patient aus psychischen Gründen überwiegend nicht in der Lage ist, länger als 3 Stunden an der Reha teilzunehmen. Ob Patient noch in der Lage ist, länger als 3 Stunden zu arbeiten, wird vom Rehapersonal auch bezweifelt. Patient ist seit über 15 Jahren immer mal wieder in psychotherapeutischer/psychiatrischer Behandlung.
Ein eigeninitiativer diesbezüglicher Rentenantrag des Patienten wurde vor 2 Jahren abgelehnt.
Im Entlassungsbericht der Reha wird die psychische Thematik ausführlich erwähnt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß die DRV hier tätig wird und den Antrag auf (orth.) Reha in einen Rentenantrag (aus psychischen Gründen) umgedeutet haben will?
Macht es in dieser Konstellation Sinn, daß - bei Nichtreaktion der DRV - der Patient nach der Reha einen erneuten Antrag auf EMR stellt?