Hallo Karl-Heinz,
nicht jeder der au entlassen wird, ist damit auch automatisch erwerbsgemindert. Manchmal prüft der Rententräger lediglich intern das Vorliegen von Erwerbsminderung. Kommt er zu dem Ergebnis, dass dies bei Ihnen nicht vorliegt, dann wird er sich wahrscheinlich auch nicht mit Ihnen wegen einer Antragstellung in Verbindung setzen.
Daher sollten Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzten darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wie bereits im Forum vorgeschlagen, können Sie dann ggfs. auch ohne weitere Mitteilung durch Ihren Rentenversicherungsträger abzuwarten einen solchen Antrag stellen.