Hallo, Weyoun,
aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahme aus med. Gründen abgebrochen wurde, ist es so, wie Sie es vermuten haben und auch W. und KSC angesprochen haben, dass ein Umdeutungsverfahren eine Maßnahme sein könnte, die nach Beendigung der Reha von den Entscheidern v. A. w. ins Auge gefasst werden könnte. Wenn die Entscheidungsgründe für eine Umdeutung darauf hinaus laufen, dass eine Rente gewährt werden wird, ist es für uns nur schwer möglich zu beurteilen, wie lange diese Verfahren dauern wird. Die von W. angesprochenen 4 Wochen können eine Dauer sein, die zutreffen könnte, es kann aber auch durchaus schneller gehen oder eben auch länger dauern. Die Entscheidung wird dem Rehabilitand auf jeden Fall in Form eines Bescheides mitgeteilt. Wie KSC bereits erwähnt hat, steht es der Person frei von sich aus einen Rentenantrag zu stellen. In diesem Verfahren würde ebenfalls die Umdeutung geprüft.