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Experten-Antwort

Umdeutung Reha-Antrag in EMR-Antrag

von Weyoun20.04.2020 | 20:50
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Hallo zusammen, ein Versicherter bekommt eine fünfwöchige psychosomatische ambulante Reha genehmigt. Diese muss der Versicherte nach 2,5 Wochen abbrechen, dass sich durch die Reha sein Gesundheitszustand rapide verschlechtert hat. Nun müsste die DRV ja automatisch das Umdeutungsverfahren in EMR einleiten. Wird der Versicherte über den Ausgang des Verfahrens informiert, oder ist dies eine 'interne' Angelegenheit? Wie lange dauert so ein Vorgang erfahrungsgemäß ungefähr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Weyoun,

aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahme aus med. Gründen abgebrochen wurde, ist es so, wie Sie es vermuten haben und auch W. und KSC angesprochen haben, dass ein Umdeutungsverfahren eine Maßnahme sein könnte, die nach Beendigung der Reha von den Entscheidern v. A. w. ins Auge gefasst werden könnte. Wenn die Entscheidungsgründe für eine Umdeutung darauf hinaus laufen, dass eine Rente gewährt werden wird, ist es für uns nur schwer möglich zu beurteilen, wie lange diese Verfahren dauern wird. Die von W. angesprochenen 4 Wochen können eine Dauer sein, die zutreffen könnte, es kann aber auch durchaus schneller gehen oder eben auch länger dauern. Die Entscheidung wird dem Rehabilitand auf jeden Fall in Form eines Bescheides mitgeteilt. Wie KSC bereits erwähnt hat, steht es der Person frei von sich aus einen Rentenantrag zu stellen. In diesem Verfahren würde ebenfalls die Umdeutung geprüft.

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4 Antworten

KSCam 20.04.2020 | 22:07
Wenn der Kunde die Rente will brauch er nicht abwarten bis die DRV reagiert - der kann doch jederzeit von sich aus die Rente beantragen. So gesehen braucht man nicht spekulieren wie lange es dauern könnte.
W°lfgangam 20.04.2020 | 21:14
Hallo Weyoun, könnte um die 4 Wochen dauern. Sofern die DRV nachgehend zur (abgebrochenen)Reha tatsächlich zur Feststellung gelangt: könnte/ist vielleicht EM <- EM-Rentenantrag dazu zunächst auf freiwilliger Basis stellbar, aber ggf. die 'Freiwilligkeit' dann auch eingeschränkt ist, wenn die Krankenkasse mit im Boot sitzt /die zur Reha-Antrag aufgefordert hat und/oder die die Stellung des EMRT-Antrags verlangt. Solange das KG läuft/höher ist, als die erwartete EMRT, sollte keine Eile bestehen - einfach die nächsten Wochen abwarten, bis DRV und/oder KK sich meldet. Gruß w.
Kasparow am 21.04.2020 | 20:14
Geschickter Schachzug! Reha abbrechen und diese somit als nicht erfolgreich deklarieren. Aber ob es was nützt?
KSCam 21.04.2020 | 22:06
Nicht jeder Reha Abbruch führt zur EM Rente. Reha könnte ja wegen eines Beinbruches abgebrochen worden sein....????
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