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Experten-Antwort

Umdeutung Reha-antrag

von Klaus22.09.2017 | 15:57
765 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich wurde von der KK aufgefordert Nach §51 Reha-antrag zu stellen. Dieser wurde im Mai 17 abgelehnt. Habe 2016 eine Reha gemacht und wurde AU und in meinem Beruf unter 3Std. entlassen. Nun nach ca. 4Monaten habe ich telefonisch nachgefragt und mir wurde gesagt das der Vorgang im August abgeschlossen wurde. Keine EM und keine BU. Auf Nachfrage wann ich einen Bescheid bekommen würde hat man mir mitgeteilt das bei einer Ablehnung kein Bescheid erstellt würde?? Kann mir hier im Forum jemand sagen ob dies die richtige Vorgehensweise der DRV ist,kein Bescheid, keine Mitteilung nach Abschluss nichts?? Danke schon im Vorraus und ein schönes WE allen. mfg Klaus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.09.2017 | 13:38

4 Antworten

KSCam 22.09.2017 | 16:22
Sie haben doch 2 Bescheide, nämlich die Rehabewilligung aus 2016 und die Rehaablehnung aus 2017. Es wurde lediglich kein Bescheid über einen etwaigen Rentenanspruch erstellt. Aber das ist doch OK so, weil Sie auch gar keinen Rentenantrag gestellt haben. Die DRV hat 2016 schlicht und einfach aus dem Entlassbericht nicht schlußgefolgert dass Sie EM sind und deshalb "logischerweise" darüber auch nicht entschieden. Wir hätten viel zu tun wenn wir jedem der aus der Reha entlassen wird einen "Negativbescheid über eine Rente schicken sollten. Aber es ist doch sooo einfach: wenn sie meinen Rente bekommen zu sollen, können Sie doch jederzeit den Antrag stellen. Wenn Sie hingegen die Rente gar nicht wollen (aus finanztaktischem Grund) ist doch alles gut so.
Fortitude oneam 22.09.2017 | 16:34
Hallo Klaus, nicht immer wird eine Reha Ablehnung in einer EMR umgedeutrt. User KSC hat es bereits geschrueben. Wenn Sie meinen Ihnen steht eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente zu, dann stellen Sie einen Antrag. Jetzt sind schon 4 Monate vergangen, aber sicherlich beziehen Sie noch KG. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Klausam 22.09.2017 | 16:55
Hallo, ich glaube ich habe meine Frage falsch formuliert. Versuche es jetzt nochmal. Ich habe nach einem Krankenh. aufenthalt im Februar 16 eine Reha gemacht. Aus dieser wurde ich AU in meinem Beruf entlassen.Im Anschluss bekam ich Krankengeld knapp 18 Monate. im Januar 17 wurde ich von der KK aufgefordert erneut einen Reha-antrag zu stellen (§51). Dieser (neue) wurde im Mai 17 abgelehnt und als Hinweis stand am Schluss: Wir prüfen ob ihr Rehaantrag als Rentenantrag gilt. Sie erhalten alsbad Nachricht darüber. Jetzt nacht Tel. Nachrage sagte man mir der Vorgang ist abgeschlossen. Dazu nun meine Frage kein Bescheid auch nicht an die KK??? Ich möchte ja keinen Bescheid das ich AU aus einer Reha entlassen wurde! Hoffe Fragestellung war jetz besser. mfg Klaus
KSCam 22.09.2017 | 17:58
Dann hat die Prüfung wohl ergeben dass der Reha Antrag nicht als Rentenantrag gilt und weder Sie noch die Kasse ist informiert worden..... Na und? Die Kasse zahlt wohl weiterhin KG und Ihnen steht frei jederzeit Rente zu beantragen. Wo ist das Problem?
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