Umdeutung Reha in Rentenantrag

von
Kaeptain Chaos

Hallo zusammen,nach zwei Wirbel Versteifungen 2011 habe ich Rehas,Wiedereingliederungen und eine Teilhabe erfolglos bestritten.2013 hatte ich eine Teilhabe die ich auf Antrag eines Reha bzw. Rentenantrag (2012 von der Arge aufgefordert zu stellen) bekommen,welche von der Rentenkasse Widerrufen wurde da ich immer wieder krank war.Dem Widerruf habe ich widersprochen,da mir die Begründung nicht ausreichend erschien.Im Mai 2014 habe ich dann einen Antrag auf Umdeutung ( bezogen auf ursprünglich 2012 gestelltem)gestellt.Nun wird mir gesagt das ein Widerspruch bearbeitet wird und eine erneute Teilhabe geprüft wird.Mein Widerspruch ist aber bereits abschließend abgelehnt worden.Gilt ein Antrag auf Umdeutung auch als Widerspruch oder was ist da gemeint?
Danke schon mal

von
KSC

Ihren Namen haben Sie zu Recht gewählt.

Wer von außen soll mit dieser chaotischen Sachverhaltsdarstellung eigentlich wissen, was Sie wann, wo und warum beantragt haben, gegen was Sie Widerspruch führen, etc.?

Was wollen Sie denn?
Eine Reha oder Teilhabe mit dem Ziel wieder arbeiten zu können oder streben Sie die Rente an, weil Sie eben - egal was - nichts mehr arbeiten können.

Und wenn Ihnen klar ist, was Sie beantragen wollen, sollten Sie es der DRV auch etsprechend klar kommunizieren.

Experten-Antwort

Zur Klärung Ihrer Situation scheint mir ein persönliches Gespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger am sinnvollsten. Eine abschließende Klärung hier im Forum ist leider nicht möglich.

von
Kapitän Proton

Tut mir leid, aber ihr Anliegen hab ich leider nicht vollständig verstanden.

von
Kaeptain Chaos

Wird ein Umdeutungsantrag Reha in Rente behandelt wie ein Widerspruch?Da die Reha nicht erfolgreich war,habe ich diesen Antrag auf Umdeutung gestellt.Es wird aber laut Nachfrage ein Widerspruch bearbeitet.

von
Christina Nowak

Sorry, aber Ihr Anliegen kann ich leider auch nicht verstehen.
Suchen Sie bitte das persönliche Gespräch mit Ihrer zuständigen Beratungsstelle.

Die Aussagen der DRV, ob Umdeutung oder Widerspruch sind doch gar nicht releavant.

Sie wissen was Sie meinen und die DRV ordnet die Vorgänge so ein, wie sie es für richtig hält.

Hier im Forum können zu Ihrem speziellen Fall keine konkreten Aussagen getroffen werden.

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