Sehr geehrter biker,
ja, die Krankenkasse darf Sie auch nach einer abgeschlossenen Reha-Maßnahme in Ihrem sog. "Dispositionsrecht" einschränken. D.h. Sie können im Falle der Feststellung einer Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nur mit Zustimmung der Krankenkasse eine Umdeutung Ihres Reha- Antrages in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ablehnen.
Die sog. Umdeutungsprüfung wird durch den Rentenversicherungsträger von Amts wegen durchgeführt. Solange noch keine Entscheidung vorliegt, ist eine solche Prüfung noch möglich.
Am besten wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und erkundigen sich nach dem Stand des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen