Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umdeutung Rehaantrag

von Berrit17.06.2020 | 12:26
234 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. War 2018 lange krankgeschrieben und auf Reha, welche ich auf eigene Initiative beantragt habe. Mit dem Entlassungsbericht, gegen den ich auch eine Gegendarstellung geschrieben habe, wurde ich voll arbeitsfähig entlassen. Das war völliger Quatsch. In 2019 bin ich stundenweise wieder arbeiten gegangen und habe EM Rente beantragt, mit Ziel mindestens einer Teilerwerbsminderung. Genau das ist mir auch zugesprochen worden. Warum bekomme ich diese Rente jetzt erst ab Rentenantrag (bzw. 7 Monate danach naturlich) und nicht ab Rehaantrag? Ich war vorher und nachher nie voll arbeitsfähig, auch wenn der Rehabericht das behauptet. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Oder ist ein Jahr zwischen Reha und em-antrag zu lange, so dass angenommen werden könnte mein Zustand habe sich jetzt erst verschlechtert? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. In Ihrer Darstellung führen Sie aus, dass Sie "voll arbeitsfähig" aus der Rehabilitation entlassen wurden; dann schildern Sie weiterhin, dass Sie "arbeitsunfähig" aus der Rehabilitation entlassen wurden. Auf Jeden Fall beziehen Sie zzt. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bevor Sie jetzt die zzt. bezogene Rente rentenrechtlich überprüfen lassen, sollten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle überprüfen lassen, ob ein früherer Rentenbeginn vor dem 01.01.2019 wirtschaftlich ist (z. B. wegen der verlängerten Zurechnungszeit ab dem 01.01.2019).

2. Sie können gegen den Rentenbewilligungsbescheid Widerspruch einlegen, sofern die Frist noch nicht verstrichen ist. Ansonsten besteht jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Max4.0am 17.06.2020 | 12:34
Hallo Berrit, wenn ich mich nicht täusche, ist es viel besser, dass die EM später als früher bewilligt wurde. Das heißt, es werden mehr Zurechnungszeiten berücksichtigt, und das bedeutet in aller Regel auch mehr Rente. Ich würde dagegen sicherlich keinen Widerspruch einlegen und mich freuen. Hätte das gerne gehabt, aber bei uns wurde bei ähnlichen Voraussetzungen (KK hat nachträglich zum Rehaantrag aufgefordert, obwohl schon längst selbst gestellt, bewilligt, angetreten) de facto das Rehaantragsdatum aus 2018 und leider nicht das Rentenantragsdatum aus 2019 genommen. Summiert auf's Jahr ist das schon leider ein finanzieller Verlust zusätzlich zu den 10,8%-Abzügen.
Schadeam 17.06.2020 | 12:40
Letztlich können Sie gegen alles Widerspruch einlegen solange Sie sich in der Monatsfrist bewegen. Mehr lässt sich hier im Forum nicht sagen, keiner kennt die genauen Gegebenheiten, etc. Ob ein früherer Rentenbeginn sinnvoll wäre weiß auch niemand, weil keiner die Versicherungszeiten kennt. Meine Frage: jetzt wollen Sie eine frühere Rente - warum haben Sie den Antrag dann nicht früher gestellt, wenn Sie heute glauben schon früher erwerbsgemindert gewesen zu sein?
Berritam 17.06.2020 | 12:59
Danke für die Antworten. Zur erklärung: Auf der Reha hat man mir gesagt ich wäre zu jung für eine em rente. Das könne ich sein lassen. Da sieht man schon wie gut ich beraten wurde. Wurde immerhin arbeitsunfähig entlassen und als das Krankengeld auslief habe ich notgedrungen eine Wiedereingliederung für 10 wochenstunden gemacht. Ich habe gemerkt, dass mich das total überfordert und ich sicher nicht mehr arbeiten kann und deswegen dann sofort den Rentanantrag gestellt. Krank bin ich schon seit 15 Jahren, davon mindestens 6 im jetzigen Zustand, nur habe ich jetzt endlich die Konsequenz der Rente gezogen...
Schadeam 17.06.2020 | 13:13
...dass Sie zu jung für eine Rente seien hat Ihnen aber garantiert so kein Berater der DRV gesagt - diese "Parole" haben Sie sicher von jemand anderem gehört. Jetzt ein Gedanke am Rande: Sie sind seit 6 oder seit 15 Jahren gesundheitlich eingeschränkt? Da liegt es vielleicht ziemlich nahe dass die DRV dann den Rentenantrag - also den Zeitpunkt an dem der Kunde Rente verlangt - als Anhaltspunkt nimmt??????
Schorscham 17.06.2020 | 15:52
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das wurde ihr/ihm in der Reha-Einrichtung erzählt, was ich mir auch sehr gut vorstellen kann. Während meiner damaligen Reha kannte die für meine Station zuständige Oberärztin noch nicht einmal den Unterschied zwischen den früheren Erwerbsunfähigkeits- u. Berufsunfähigkeitsrenten. Und sie erzählte mir, dass "junge Burschen" wie ich höchstens eine berufliche Umschulungsmaßnahme bewilligt bekämen. Gut, dass ich nicht auf die gehört habe. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026