Hallo EA,
Sie erhalten Ihre Erwerbsminderungsrente, weil Ihr Leistungsvermögen gemindert ist (unter 3 h täglich). Wenn Sie jetzt eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen - neben einer schon geringfügigen Beschäftigung - könnte dies Anlass sein, Ihr Leistungsvermögen noch einmal zu prüfen.
Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind Aufwandsentschädigungen, die man für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten kann, nur insoweit nicht zu berücksichtigen, als sie steuerfrei sind.