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Experten-Antwort

Umgang EMR und Hinzuverdienst! Was darf man, was nicht?

von alfons18.02.2014 | 14:48
895 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Viele Erwerbsminderungsrentner schreiben hier, dass diese gerne etwas hinzuverdienen möchten bzw. sogar müssen. Nur haben diese Angst, dass diese dann Gefahr laufen, Probleme mit der EMR zu bekommen. Aber: Es kann doch nicht sein, dass ein z.B. voller Erwerbsminderungsrentner nur zuhause rumsitzt! Viele möchten doch diese Zeit sinnvoll nutzen (wie es halt der Gesundheitszustand zuläßt), und etwas unternehmen! -Beim Hinzuverdienst laufen viele Gefahr, dass sie mit Probleme rechnen müssen. Und lassen es dann! Frage: Darf ein z.B. voller EMR´ler sich ehrenamtlich arangieren? Oder muss man auch hier rechnen, dass es Probleme mit dem DRV gibt? "Wer sich ehrenamtlich arrangiert, dieser könnte ja auch Teilzeit arbeiten".... Also, wie verhält es sich nun wirklich mit diesem Problem?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2014 | 16:40

Hallo alfons,

um Ihre Frage vorweg zu beantworten: Natürlich darf sich auch ein EM-Rentner ehrenamtlich engagieren.

Die von Ihnen angesprochenen „Probleme“ gibt es eigentlich nur (und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist oder nicht), wenn

1. die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden

oder

2. die Tätigkeit in einem solchen Umfang ausgeübt wird, dass sie der Einschätzung des Restleistungsvermögens oder ggf. der Verhältnisse des Arbeitsmarktes, welche zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente geführt haben, widersprechen.

Nähere Informationen zu diesem sehr umfangreichen Themenkomplex können Sie den Broschüren

„Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/63751/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

und

„Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56110/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

entnehmen.

1 Antworten

Berateram 18.02.2014 | 15:03
Lieber Alfons, dieses "Problem" kann hier im Forum nicht geklärt werden! Letzlich ist es eine Einzelfallentscheidung des zuständigen RV-Trägers eine Überprüfung einzuleiten. Aber bitte keine Panik: In der Regel ist es doch überhaupt kein Problem, wenn ein Frührenter im Rahmen des Erlaubten etwas hinzuverdient - egal ob ehrenamtlich oder nicht ehrenamtlich Mit freundlichen Grüßen
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