Hallo Bärbel,
von dem Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit werden weder SV-Beiträge noch Steuern abgezogen (steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG). Deshalb wird dieser Betrag auch ohne den 40 %-Abzug auf die Witwenrente angerechnet. Das Ergebnis in Ihrem Rentenbescheid ist daher völlig richtig - auch wenn es keine konkrete gesetzliche Festlegung dazu gibt.
Wie die Berechnung erfolgt, liegt nun an dem bei Ihrem Träger verwendeten Rentenberechungsprogramm. Ich kenne die Berechnung so, dass direkt der Aufstockungsbetrag (ohne 40%-Abzug) zur Einkommensanrechnung herangezogen wird.
Es gibt aber auch die hilfsweise Lösung, den Betrag erst mit dem genannten Faktor hochzurechnen, im Regelfall mit dem Alterteilzeitentgelt in einer Summe zusammenzufassen und dann wieder um die 40% Pauschalabzug zu vermindern. Das Ergebnis sollte jeweils ungefähr das gleiche sein.