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Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge (für potentielle freiwillige Nachzahlungen)

von Apfelsaft22.01.2020 | 21:13
170 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Frage mag hier etwas fehl am Platz sein, aber wo finde ich die Faktoren für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge (für potentielle freiwillige Nachzahlungen) als Tabelle oder als aktuellen Wert - oder wie kann ich den gültigen Faktor alternativ aus bekannten Parametern selbst errechnen? Auf der Website der RV und in deren Publikationen bin ich leider nicht fündig geworden. Ich habe aber über 1000 Umwege diese Daten gefunden: 2017 6938,261 2018 7044,378 2019 7235,586 2020 7542,486 Wo kann ich diese Rechengrößen verlässlich finden / erhalten? Telefonisch bei der RV? ich bin gespannt, ob sich auf diese 'Spezialfrage' eine Antwort findet.

9 Antworten

Klugpuperam 22.01.2020 | 21:20
vorläufiges Durchschnittsentgelt des aktuellen Jahres × Beitragssatz Rechtliche Arbeitsanweisungen zu Paragraph 187a SGB VI.
Jonnyam 22.01.2020 | 21:58
Es handelt sich um die Werte, die auch für die Begründung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs gelten und hier veröffentlicht werden. https://www.gesetze-im-internet.de/versorgausglumrfaktorbek_2020… Zahlung im Jahr Multiplikator für gezahlte Beiträge Betrag für 1,0000 EP 2020 0,0001325823 7.542,4860 € 2019 0,0001382058 7.235,5860 € 2018 0,0001419572 7.044,3780 € 2017 0,0001441283 6.938,2610 €
Apfelsaftam 23.01.2020 | 07:27
Mit dieser Fülle an Antworten hatte ich gar nicht gerechnet. @-/-: In den 'Zahlen_und_Tabellen' ist das nicht konkret aufgeführt. Mag sein, dass man das aus dort aufgeführten Daten berechnen kann (siehe 'Klugpuper'). @Klugpuper: Das Durchschnittsentgelt finde ich in den 'Zahlen_und_Tabellen', aber welcher 'Beitragssatz' ist gemeint? Zurückgerechnet für 2020: 40.551/7.542,486 = 5,6 - aber was ist 5,6 für ein Beitragssatz? Für 2019 wäre das 5,3763 ... @Jonny: Das scheint mit ohne viel Aufwand am hilfreichsten zu sein. Die vorhergehenden Jahre kann man im Internet finden; und ich gehe davon aus, dass die zukünftigen Jahre auch auf diese Weise verlässlich publiziert werden. Danke für die Antworten!
-am 23.01.2020 | 10:20
Guten Tag Apfelsaft, in der Broschüre Zahlen und Tabellen S. 36 + S. 37 finden Sie hoffentlich die gewünschten Informationen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt 2020 40.551 Euro. Der Beitragssatz beträgt derzeit 18,6% und der aktuelle Rentenwert 33,05 Euro (vgl. auch S. 2 der Broschüre). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Für weitere individuelle Fragen können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Jonnyam 23.01.2020 | 10:22
@Apfelsaft Nur damit wir uns nicht falsch verstehen. Was meinen Sie mit "für potentielle freiwillige Nachzahlungen"? Für welche Zeit sollen "potentiell" freiwillige Beiträge aus welchem Grund nachgezahlt werden? Oder handelt es sich um freiwillige Zahlungen zur Vermeidung von Abschlägen oder zur Wiederauffüllung von Maluspunkten aus einem Versorgungsausgleich? Dafür wären in der Tat die Umrechnungsfaktoren anzuwenden, nicht aber für Nachzahlungen z.B. für Schulausbildung vor dem 17. Lebensjahr oder nach mehr als 8 Jahren.
Apfelsaftam 24.01.2020 | 07:35
@Experte: Danke, Formel verstanden. War ja ganz einfach; 40.551 * 0, 186 ... Ich hatte irgendwie komplizierter gedacht. @Jonny: Es handelt es sich um ersteres, die freiwillige Zahlungen zur Vermeidung von Abschlägen. Der Ausdruck 'Potentiell' hieß für mich nur, dass ich ja auf den Vorschlag der DRV freiwillig eingehen kann oder nicht. Danke an alle, ich sehe die Frage als gelöst an.
Jonnyam 24.01.2020 | 08:08
Zitat von Apfelsaft anzeigenausblenden
Wenn das so ist, können sich die EP aber noch leicht nach unten/oben ändern. Weil im Rentenfall dann mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jshres der Beiragsnachzahlung zu rechnen ist. Das sind aber peanuts.
Jonnyam 24.01.2020 | 08:13
@Experte: Danke, Formel verstanden. War ja ganz einfach; 40.551 * 0, 186 ... Ich hatte irgendwie komplizierter gedacht. @Jonny: Es handelt es sich um ersteres, die freiwillige Zahlungen zur Vermeidung von Abschlägen. Der Ausdruck 'Potentiell' hieß für mich nur, dass ich ja auf den Vorschlag der DRV freiwillig eingehen kann oder nicht. Danke an alle, ich sehe die Frage als gelöst an.
Wenn das so ist, können sich die EP aber noch leicht nach unten/oben ändern. Weil im Rentenfall dann mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jshres der Beiragsnachzahlung zu rechnen ist. Das sind aber peanuts.
Stimtt ja gar nicht. Für Ausgleichsbeiträge zur Abschlagsvermeidung gelten die vorläufigen Durchschnittsentgelte weiter. Excuse
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