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Stimtt ja gar nicht. Für Ausgleichsbeiträge zur Abschlagsvermeidung gelten die vorläufigen Durchschnittsentgelte weiter. Excuse@Experte: Danke, Formel verstanden. War ja ganz einfach; 40.551 * 0, 186 ... Ich hatte irgendwie komplizierter gedacht. @Jonny: Es handelt es sich um ersteres, die freiwillige Zahlungen zur Vermeidung von Abschlägen. Der Ausdruck 'Potentiell' hieß für mich nur, dass ich ja auf den Vorschlag der DRV freiwillig eingehen kann oder nicht. Danke an alle, ich sehe die Frage als gelöst an.Wenn das so ist, können sich die EP aber noch leicht nach unten/oben ändern. Weil im Rentenfall dann mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jshres der Beiragsnachzahlung zu rechnen ist. Das sind aber peanuts.
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