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Umrechnungsfaktor bei ALG I

von Bernd04.08.2008 | 20:04
1228 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines Umzugs meines Arbeitgebers in die neuen BL habe ich (Wohnort alte BL) die letzten 10 Jahre meines Berufslebens dort gearbeitet. Im Anschluss daran war ich ab 01.12.2005 für 32 Monate arbeitslos(ALG I). Jetzt sitze ich vor meinem Rentenbescheid und "stolpere" darüber, dass zwar die letzten 10 Jahre des Berufslebens und die ersten 2 Monate der Arbeitslosigkeit richtig als "Zeiten im Beitrittsgebiet" gewertet werden (mit Umrechnungsfaktor nach Tabelle 10, SGB VI und Rentenwert Ost), die restlichen 30 Monate ALG I aber als "allgemeine Rentenversicherung" (ohne Umrechnungsfaktor und Rentenwert West). Liegt hier ein Fehler vor oder gab es ab 01.02.2006 schon wieder eine Rechtsänderung? Wenn es eine Rechtsänderung gab, bitte mit Quellenangabe. MfG Bernd

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Legen Sie Ihrem RV-Träger die AloGeld-Bescheinigungen vor und bitten um Überprüfung dieses Sachverhaltes. Dieses Schreiben wird als Widerspruch gewertet und dementsprechend bearbeitet.

1 Antworten

-_-am 04.08.2008 | 22:18
Sie können den Rentenversicherungsträger auf den Umstand hinweisen, dass die ALG1-Leistung ausschließlich auf einer Beschäftigung beruht, für die Entgeltpunkte (Ost) zuzuordnen waren. Wenn Sie das innerhalb der Rechtsbehelfsfrist erledigen, sind Sie auf der sicheren Seite und Ihr Schreiben gilt ggf. als Widerspruch. Natürlich können Sie auch "Widerspruch" über Ihren Brief schreiben. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine Auskunfts- und Beratungsstelle (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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