In den neuen Bundesländern werden die Entgelte mit den sog. Umrechnungsfaktoren zur Anpassung des unterschiedlichen Lohn- bzw. Einkommensniveaus hochgerechnet.
Wird diese Um- bzw. Hochrechnung in den neuen Bundesländern mit allen Arten von Entgelten (z.B. auch für Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld) vorgenommen oder gibt es Ausnahmen für spezielle Entgelte? Ggf. welche?