Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Arbeitslosenversicherung nicht positionieren kann. Fragen 1 bis 3 klären Sie bitte bei der Agentur für Arbeit. Zu Frage vier: Entgeltpunkte (West) werden mit dem aktuellen Rentenwert West und Entgeltpunkte Ost werden mit dem aktuellen Rentenwert Ost bewertet. Sollten die beitragspflichtigen Einnahmen genau gleich hoch sein und würden satt Entgeltpunkte Ost Entgeltpunkte West zugrunde gelegt, dann wäre die Steigerung, da ohne Umrechnungsfaktor geringer, als mit Entgeltpunkten Ost. Ein Entgeltpunkt West multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West) (27,20 Euro) ergibt eine Rentensteigerung von 27,20 Euro. Das gleiche Entgelt mit dem Faktor der Anlage 10 zu SRB VI, wie von "LS" angegeben, also mit 1,1889 multipliziert, führt somit zu 1,1889 Entgeltpunkten Ost. Diese wiederum mit dem aktuellen Rentenwert Ost (24,13 Euro) multipliziert führen zu einer Rentensteigerung von 28.69 Entgeltpunkten. Diese Antwort ist aber nur eine theoretische Antwort auf die von "1dahrlehen" gestellt Frage 4.
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