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Umrechnungsfaktoren oder höherer Rentenwert?

von 1darlehen27.06.2010 | 11:11
3379 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wohne in Leipzig und bin zur Aufnahme einer Beschäftigung in die alten Bundesländer, nach München, gegangen. Meinen Wohnsitz habe ich zunächst noch Leipzig gelassen und lediglich eine kleinere Wohnung in München angemietet. Nach 6 Monaten war jedoch diese Beschäftigung in München beendet und ich bin nach Leipzig zurückgegangen und dort Arbeitslosengeld beantragt und bewilligt bekommen. Die Wohnung ist München wurde aufgegeben. Meine Fragen: 1) Wird das Arbeitslosengeld, das ich in Leipzig beziehe, wieder mit Umrechnungsfaktoren hochgerechnet, also nach neuen Bundesländern-Rentenregeln behandelt oder wird es nach alten Bundesländern-Regeln behandelt ? 2) ggf. wie lange?. 3) Wo kann man die entsprechende gesetzliche Regelung genau nachlesen? 4) Was wäre eigentlich für mich günstiger, die Behandlung des Arbeitslosengeldes nach alten Bundesländer-Rentenregeln (höherer Rentenwert) oder neuen Bundesländer-Rentenregeln (mit Umrechnungsfaktoren) ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.06.2010 | 14:34

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Arbeitslosenversicherung nicht positionieren kann. Fragen 1 bis 3 klären Sie bitte bei der Agentur für Arbeit. Zu Frage vier: Entgeltpunkte (West) werden mit dem aktuellen Rentenwert West und Entgeltpunkte Ost werden mit dem aktuellen Rentenwert Ost bewertet. Sollten die beitragspflichtigen Einnahmen genau gleich hoch sein und würden satt Entgeltpunkte Ost Entgeltpunkte West zugrunde gelegt, dann wäre die Steigerung, da ohne Umrechnungsfaktor geringer, als mit Entgeltpunkten Ost. Ein Entgeltpunkt West multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West) (27,20 Euro) ergibt eine Rentensteigerung von 27,20 Euro. Das gleiche Entgelt mit dem Faktor der Anlage 10 zu SRB VI, wie von "LS" angegeben, also mit 1,1889 multipliziert, führt somit zu 1,1889 Entgeltpunkten Ost. Diese wiederum mit dem aktuellen Rentenwert Ost (24,13 Euro) multipliziert führen zu einer Rentensteigerung von 28.69 Entgeltpunkten. Diese Antwort ist aber nur eine theoretische Antwort auf die von "1dahrlehen" gestellt Frage 4.

8 Antworten

Falsches Forumam 27.06.2010 | 12:02
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
xxxam 27.06.2010 | 12:25
sie sind im falschen Forum, trolle sie sich
1darlehenam 27.06.2010 | 19:33
ja ein Forum der deutschen Rentenversicherung und es geht um Fragen die direkt mit der deutschen Rentenversicherung zusammenhängen. Was soll daher Ihr Beitrag?
LSam 27.06.2010 | 14:36
zu 1. ausschlaggebend ist der Arbeitsort bzw Stammsitz des Betriebes. . Wenn die Anspruchvoraussetzungen für die Gewährung des ALG durch die Zahlung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung in eine Kasse gezahlt wurden, die in den alten Bundesländern ihren Sitz hat, wird auch, so meine Meinung, die Darstellung der an die DRV zu meldenden Lohnersatzleistungen der AgfA in den Rentenunterlagen (Renteninfo, Rentenauskunft, Rentenbescheid) als in den alten Bundesländern erzielt, dargestellt. . Für diese Zeiten und Verdienste erfolgt keine Hochrechnung mit dem Umrechnungsfaktor. Die darauf basierenden Entgeltpunkte werden dann, wenn ein Leistungsanspruch noch vor der Rentenangleichung erfolgt, mit dem für West geltenden höheren Rentenwert multipliziert. . zu 2. Wie lange die Einordnung als West erfolgt, hängt von der Dauer des Leistungsanspruchs ab, worüber nur die AgfA Auskunft geben kann. . zu 3. Da nimmt bestimmt noch jemand dazu Stellung. . zu 4. Mit "hätte wenn" ist rentenrechtlich nichts zu machen, weil die Art der Berücksichtigung durch gesetzliche Regelungen bestimmt wird. .
1darlehenam 27.06.2010 | 19:37
vielen Dank für Ihren Beitrag. Er ist sehr fundiert (Die Frage 4 wüßte ich zu gerne beantwortet, auch wenn sie nur theoretischer Natur ist und man keine Auswahlmöglichkeit hat) Nochmals vielen Dank
1darlehenam 27.06.2010 | 19:36
was soll das, dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung und es geht um Fragen der deutschen Rentenversicherung!!!!
LSam 28.06.2010 | 09:21
Will Ihnen die Frage 4 gern beantworten, habe es aber zunächst nicht gemacht, da immer wieder unnötige Diskussionen entstehen, weil man fehlerhaft schlussfolgert, für Verdienste im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR)würde man mehr Rente bekommen. . Ausgangssachverhalt ist, das im statistischen Durchschnitt aller Beschäftigten im Beitrittsgebiet gegenwärtig nur 88,71 % des Verdienstes in den alten Bundesländern erzielt werden. . Der Hochrechnungsfaktor, mit dem alle Verdienste im Beitrittsgebiet multipliziert werden, bevor man die darauf beruhenden Entgeltpunkte (EGPT) ermittelt, führt dazu, dass derjenige im Beitrittsgebiet, der in der Relation des Lohnunterschiedes je Jahr verdient hat, durch die Hochrechnung dann auf den Bundesdurchschnitt kommen soll, dafür 1,0000 EGPT erhält. . Liegt der Verdienst aber noch unter 88,71 %, ergeben sich nach Hochrechnung weniger als 1,0000 EGPT. . Liegt der Verdienst über 88,71%, erhält die Person mehr als 1,0000 EGPT. . Würde man nun formell davon ausgehen, dass der in den alten Bundesländern erzielte Verdienst, der Grundlage für die Berechnung des Alg war,in gleicher Höhe im Beitrittsgebiet erzielt wurde, wäre er mit dem für das Bezugsjahr im Beitrittsgebiet geltenden Umrechnungsfaktor/Hochrechnungsfaktor zu multiplizieren, würde dann auch mehr EGPT bringen. . In der nur hypothetischen Betrachtung wird der Umstand negiert, dass im Beitrittsgebiet im Durchschnitt aller Beschäftigten weniger verdient wird. . Anhand der nachstehend genannten Basiswerte für das Jahr 2010 können Sie die Berechnung ja mal mit beliebigen Zahlen machen, auch mit den tatsächlich bei Ihnen vorliegenden, um die Unterschiede ersehen zu können. Es geht hierbei nicht um das konkrete Jahr, sondern um die Handhabung und Wirkung allgemein. Die genannten Werte gelten nur mit Bezug auf rentenrechliche Sachverhalte wie zur Zeit bekannt . - 2010 . . 32.003 € Bundesdurchschn - 2010 . . .1,1889 Umr.-Faktor
1darlehenam 28.06.2010 | 18:32
Vielen Dank für die Info
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