Hallo Loona,
um sachgerecht über Ihren weiteren Verbleib im Erwerbsprozess entscheiden zu können, ist es erforderlich dass Sie einen neuen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsantrag) unter Beifügung aktueller medizinischer Befundunterlagen bei dem für Sie zuständigen Rehabilitationsträger einzureichen.