hallo Schorsch,
das ist doch Schmarrn, was Sie schreiben:-).Es besteht eine Mitwirkungspflicht, aber diese hat auch Grenzen. So kann z.B. eine Reha abgelehnt werden, wenn diese unzumutbar ist (z.B. fehlgeschlagen, oder sogar den Gesundheitszustand verschlechtert, bzw. nicht Reha-fähig).
Wenn nicht Reha-Fähig besteht die Mitwirkungspflicht darin, ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. (habe ich irgendwo gelesen in "Grenzen der Mitwirkungspflicht", den Link habe ich aber nicht mehr gefunden). Überhaupt kommt es bei der Rente um ordnungsgemäße und richtige Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte an.
Hier noch ein Link dazu:
http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl…
Wenn z.B. eine Reha abgelehnt wird, aus welchem Grund auch immer, muss die Rentenberechtigung eben anders geprüft werden.
Was ich kürzlich über die Zumutbarkeit zur Annahme einer Arbeitsstelle geschrieben habe, ist so zu verstehen, dass wenn Zweifel bestehen seitens des Jobcenters entscheidet wohl an erster Stelle der Sachbearbeiter und wahrscheinlich sein Vorgesetzter. Hier geht es ausschließlich um evtl. Sanktionen. Dagegen kann natürlich auch geklagt werden, wenn der Jobsuchende glaubt, er habe die Stelle zu recht abgelehnt. Ich glaube nicht, dass dies allzu oft vorkommt. Denn als H4ler hat man verdammt schlechte Karten, auch wenn man sich noch so sehr bemüht. Die Lücke muss ja auch dem potentiellen Arbeitgeber erklärt werden.
Noch schlechter ist es wahrscheinlich eine Wohnung zu bekommen, die vielleicht in der Nähe der Arbeitsstätte liegt. Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit. So läuft das nun mal. Und es ist durch die vielen Flüchtlinge nicht leichter geworden. Anzeige in einer Gemeinde-Homepage: "Wohnungen für Flüchtlinge dringend gesucht". Umgekehrt habe ich noch nichts gelesen von "Suchen dringend Wohnungen für H4 und Sozialhilfe-Empfänger". Das kommt natürlich auch daher, dass in der Vergangenheit keine geeigneten Wohnungen mehr gebaut wurden, bzw. bei vielen die Sozialbindung abläuft.
Davor kann man die Augen nicht verschließen.
Es sind auch schon viele vom JC aufgefordert oder sogar gebeten worden, doch einen Rentenantrag zu stellen, wenn gesundheitlich Beschwerden bestehen, obwohl der "Amtsarzt" was anderes "gesagt" hat. Die Mitarbeiter des JC sind ja auch nicht blind und wollen vermittelbare "Kanditaten.".
MfG