Hallo, Conny,
die Antwort von "Nix" muss ich leider ein wenig berichtigen: Für "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (Umschulung) zu Lasten der Rentenversicherung müssen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gibt es unterschiedliche Alternativen: Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (Beitrags- und Ersatzzeiten), Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, ohne die Leistungen wäre eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu leisten oder die Leistung ist unmittelbar im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ("Kur") der Rentenversicherung erforderlich. Die zweite Alternative die "Nix" angeführt hat, betrifft nur medizinische Leistungen. Ob Sie eine dieser Voraussetzungen für eine "Umschulung" erfüllt haben, kann ich so nicht sagen. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Rentenversicherungsträger oder an eine seiner Beratungsstellen. Sie helfen Ihnen gerne weiter. Sollten die versicherungsrechtlichen Voraussetzugen zur Rentenversicherung nicht erfüllt sein, ist - wahrscheinlich - die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) zuständig. - Es werden auch nicht nur Vollzeitmaßnahmen für eine Umschulung angeboten. Inzwischen gibt es - insbesondere für Frauen - auch entsprechende Teilzeitangebote. Aber auch das muss mit dem zuständigen Träger im Einzelfall abgeklärt werden. Alles Gute!