Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Heike,
Eingliederungszuschüsse können sowohl als isolierte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben als auch als Folgeleistung nach einer zuvor abgeschlossenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.
In der Regel sollen sie als isolierte Leistung bewilligt werden.
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (durch den Rentenversicherungsträger) ist ein Eingliederungszuschuss nur zu erbringen, wenn ohne ihn eine Wiedereingliederung auf Dauer nicht zu erwarten ist.
Die Abschlussprüfung ist in 8 Monaten vorgesehen, so dass zur Zeit noch keine Aussage zur Erbringung eines Eingliederungszuschusses getroffen werden kann.
Weder haben Sie die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen noch kann heute schon festgestellt werden, dass nur mit der zusätzlichen Erbringung eines Eingliederungszuschusses eine Wiedereingliederung auf Dauer zu erwarten ist.
Die konkrete Höhe und die Dauer des eventuell erforderlichen Eingliederungszuschusses wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten individuell vom Reha-Fachberater bestimmt.
Zur Zeit ist es zu früh. Aber am besten sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem
Reha-Fachberater ab. Dieser kann Ihnen dann auch sagen, ob in Ihrem Fall überhaupt ein gesonderter Antrag zu stellen ist und wann der ideale Zeitpunkt für einen solchen Antrag sein wird, oder ob von Amts wegen eine solche Zusage erfolgen wird und ein Antrag sich erübrigt.
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