Um prüfen zu können ob es sich bei den von Ihnen beschriebenen Kursen um eine sogenannte Anrechnungszeit handelt, senden Sie bitte die Nachweise an Ihren Rentenversicherungsträger. Eine Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist für die Anerkennung als Anrechnungszeit hier nicht erforderlich. Ob es sich bei der Maßnahme um eine sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme handelt oder ggf. als Fachschulzeit eingestuft werden kann, ist mit einigen rechtlichen Besonderheiten (speziell für die Zeit ab 1992) verbunden und kann nur durch eingehende Prüfung abschließend beurteilt werden. Für manche Anrechnungszeiten, die nach dem 25.Lebensjahr liegen, ist eine Unterbrechung einer Beschäftigung erforderlich (deshalb der Hinweis der Kollegen von der Servicehotline).