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Experten-Antwort

Umschulung = Anrechnungszeit?

von Sibille Meier16.10.2012 | 09:35
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3 Antworten

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Hallo, als meine Tochter 13 Jahre war (1992)habe ich (bis dahin seit Geburt der Tochter Hausfrau) vom Arbeitsamt eine Umschulung (Computerkurs etc.) gemacht. Sie dauerte gut 6 Monate und war in Vollzeit. In meinen Rentenunterlagen/Versicherungsverlauf sehe ich diese Zeit nicht. Ich habe desshalb schon bei der Rentenhotline angerufen, ob ich das nachtragen lassen soll. Dort habe ich erfahren, dass dass eine "Anrechnungszeit" sein könnte.... Das Problem wäre aber, dass ich vorher nicht gearbeitet hätte und keine "Unterbrechung" vorliegen würde. Ich habe das leider nicht ganz verstanden aber auch nicht weiter nachgefragt. Kann mir das jemand erkklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um prüfen zu können ob es sich bei den von Ihnen beschriebenen Kursen um eine sogenannte Anrechnungszeit handelt, senden Sie bitte die Nachweise an Ihren Rentenversicherungsträger. Eine Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist für die Anerkennung als Anrechnungszeit hier nicht erforderlich. Ob es sich bei der Maßnahme um eine sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme handelt oder ggf. als Fachschulzeit eingestuft werden kann, ist mit einigen rechtlichen Besonderheiten (speziell für die Zeit ab 1992) verbunden und kann nur durch eingehende Prüfung abschließend beurteilt werden. Für manche Anrechnungszeiten, die nach dem 25.Lebensjahr liegen, ist eine Unterbrechung einer Beschäftigung erforderlich (deshalb der Hinweis der Kollegen von der Servicehotline).

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2 Antworten

gast12am 16.10.2012 | 11:24
Hallo Frau Meier, es spricht viel dafür, dass die von Ihnen genannte Massnahme keine Umschulung war. Eine Umschulung liegt vor, wenn eine Aus- oder Weiterbildung für eine andere als vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit gemacht wird. Eine Umschulung endet i.d.R. mit einer Prüfung z.B. vor einer Kammer. Die Massnahme, die Sie hatten, ist wohl als Lehrgang zu bewerten. Anrechnungszeiten sind z.B. Zeiten in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig waren oder arbeitslos mit Arbeitslosengeld etc.. Gruß gast12
Sibille Meieram 16.10.2012 | 21:01
Es war wohl eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Herzlichen Dank für die Tipps!
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