Erstansprechpartner/-in ist selbstverständlich der/die Rehafachberater/-in.
Aber diesen Weg sind Sie ja gegangen und mit den Auskünften, Informationen und eingeschlagenen Wegen sind Sie aktuell überhaupt nicht glücklich.
Nutzen Sie doch Ihrem Rentenversicherungsträger und dessen Beschwerdemanagement.
Eine Beschwerde bietet immer die Chance, dass die Angelegenheit von dritter Stelle bewertet und beurteilt wird. So erhalten Sie die Chance weiterhin Unterstützung von Rententräger zu bekommen.
Einfach die "Mauern einreißen" oder die "Flinte ins Korn schmeißen" beendet zwar Ihre aktuell unglückliche Situation, verschließt aber auch Möglichkeiten die in Zukunft noch interessant für Sie sein könnten.