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Experten-Antwort

Umschulung Elternzeit drei Monate nach abgeschlossener Ausbildung weiterhin Übergangsgeld

von Lilly23.02.2017 | 19:02
1362 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, kurze Erläuterung zu meinem Fall. Ich würde während der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) schwanger, habe die mündliche Prüfung vor der Entbindung geschafft, bin dann in den Mutterschutz, danach in Elternzeit während der Elternzeit habe ich meine schriftliche Prüfung absolviert und bestanden. Meine Frage ist wenn man die Ausbildung geschafft hat und noch keinen Arbeitsplatz hat wird man ja nochmals drei Monate im Anschluss der Umschulung mit Übergangsgeld gefördert/unterstützt, ich befinde mich jedoch noch in Elternzeit, meine Frage ist wenn die Elternzeit um ist und ich im Anschluss noch keine Arbeit habe und keine Anspruch auf ALG 1 , steht mir dann auch dieses 3 monatige Übergangsgeld zu? Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben es ist etwas kompliziert. Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Lilly,

Das Anschlussübergangsgeld bei Arbeitslosigkeit ist nach Abschluss einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zu 3 Monate zu zahlen, soweit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Besteht noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld, so mindert sich der Anspruch auf Anschlussübergangsgeld in diesem Umfang.

Bei dieser 3-Monats-Frist handelt es sich um einen festen Zeitraum.

Sie beginnt mit dem ersten Tag nach dem erfolgreichen Abschluss der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und endet mit Ablauf des Tages 3 Monate später, der nach seiner Zahl dem Tag des Endes der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entspricht.

Sollten also die 3 Monate nach Ende Ihrer Ausbildung bereits abgelaufen sein, hätten Sie keinen Anspruch auf dieses Anschlussübergangsgeld.

Hat es sich bei Ihrer Ausbildung um eine betriebliche Ausbildung gehandelt, sind während dieser Zeit auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden. Insofern sollten Sie bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob sich daraus ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I für Sie ergibt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Liane,

bei Fragen zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. die verbleibende Anspruchsdauer sollten Sie sich mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit als dem dafür zuständigen Leistungsträger in Verbindung setzen.

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3 Antworten

???am 24.02.2017 | 08:08
Anspruch auf das Anschluss-Übergangsgeld kann nur in den ersten 3 Monaten nach dem Abschluss der Maßnahme bestehen. Eine Verschiebung des Anspruchszeitraums, aus welchen Gründen auch immer, ist nicht möglich.
Lianeam 24.02.2017 | 10:37
Danke vorab für die Antworten.Ich habe meine Umschulung im Berufsförderungswerk gemacht. ALG 1 Anspruch bleibt 3 Jahre bestehen quasi wenn ich Anspruch vom 30.11.13-29.11.14 habe und davon nur bis zum 10.08.2014 genutzt habe ,stehen mir doch noch die restlichen 3,5 Monate zu, ich muss diese 3,5 Monate nur bis zum 29.11.2017 nutzen oder.
=//=am 24.02.2017 | 12:45
Bezüglich der Bezugsdauer des ALG I setzen Sie sich bitte mit der AfA in Verbindung.
Deutsche Rentenversicherung
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