Hallo. Person A ist seit ca. 8 Monaten AU geschrieben. War in einer Med. Reha und wurde dort AU entlassen. Person A hat von der DRV eine Umschulung genehmigt bekommen. Nun soll diese Umschulung erst in ein paar Monaten beginnen und der Hausarzt von Person A. will bis dahin keine AU mehr ausstellen. Person A. wäre dann ja wieder arbeitsfähig.
Wenn Person A nun wieder seiner alten Arbeit nachgeht, könnte die Umschulung dann von der DRV zurückgezogen werden? Usmchulung wurde ja nur genehmigt, da Person A in seinen alten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Oder kann Person A bis zum Beginn der Maßnahme weiter arbeiten? Alleine wegen der Finanziellen Situation.