Ein Studium während des Erwerbsminderungsrentenbezuges ist möglich.
Sofern Sie keine Sozialleistungen aufgrund des Studiums bzw. keine Leistungen aufgrund einer Umschulung beziehen, erfolgt keine Kürzung der Erwerbsminderungsrente.
Sollten Sie allerdings neben der Erwerbsminderungsrente Leistungen weiterer Behörden beziehen, erkundigen Sie sich bitte dort nach den sich für diese Leistungen durch die Aufnahme eines Studiums ergebenden Konsequenzen.