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Experten-Antwort

Umschulung in form eines Teilzeitstudiums geht das?

von Mimi25.08.2011 | 14:51
3043 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich hätte da eine Frage, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und denke darüber nach, wie ich meine Zukunft neu gestellten kann und würde gerne wissen, ob es möglich wäre, auch ein Studium als möglichkeit einer Umschulung zu starten ... falls ja, wie könnte der Finanzielle aspekt aussehn? Oder: wie sieht es aus, wenn ich mein Abi nachholen möchte in teilzeit form, darf ich das auch so, ohne der DRV bescheid zu geben (habe Fachabi)?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Studium während des Erwerbsminderungsrentenbezuges ist möglich.

Sofern Sie keine Sozialleistungen aufgrund des Studiums bzw. keine Leistungen aufgrund einer Umschulung beziehen, erfolgt keine Kürzung der Erwerbsminderungsrente.

Sollten Sie allerdings neben der Erwerbsminderungsrente Leistungen weiterer Behörden beziehen, erkundigen Sie sich bitte dort nach den sich für diese Leistungen durch die Aufnahme eines Studiums ergebenden Konsequenzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der von Hannelore erfolgten weiteren Frage sollte eine Meldung an den Rentenversicherungsträger insbesondere vor dem Hintergrund erfolgen, damit aufgrund des Studiums die Anerkennung dieser Zeit als Anrechnungszeit erfolgen kann (wenn dies auch leider keine Erhöhung der jetzigen Erwerbsminderungsrente zur Folge hat und nach aktuellem Rechtsstand vermutlich auch keine Erhöhung der später einmal zu gewährenden Altersrente bewirken wird).

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6 Antworten

Hanneloream 25.08.2011 | 14:59
Interessantes Thema ... würde ebenfalls gerne wissen wie es ist muss man ein Studien beginn bei der Deutschen Rentenversicherung melden?
Mimiam 25.08.2011 | 15:09
Danke ... gibt es den irgendwo ein Satzung oder ein § dazu in dem ich das nach lesen kann das, das so ist ... bin etwas verwirrt nach dem ich mit einer Mitarbeiterin der Rentenversicherung gerade gesprochen habe ... teilte sie mir mit das, das so nicht geht ... ich müsste erst, einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und würde dann, für ca. 24 Monat eine Förderrente im Rhamen eines "Förderrahmens" erhalten Stimmt das so ?
Hanneloream 25.08.2011 | 15:22
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das so, das man der Rentenversicherung bescheid geben soll, damit die das Anrechnen, jedoch es weder zu dem jetzigen noch zu einem späteren Zeitpunkt zur erhöhung der Rente kommt ... dann ist das doch nicht relevat der Rentenversicherung dies mitzuteilen?! oder irre ich mich ?
Schadeam 25.08.2011 | 15:54
Ich denke dass hier wieder mal die verschiedensten Dimensionen der Problematik vermichst werden. 1) Es gibt keine Verpflichtung für einen EM Rentner die Aufnahme einer Schul- oder Berufsausbildung seiner Rentenversicherung anzuzeigen. Das ist ganz klar erlaubt. (Allerdings besteht natürlich ein gewisses Risiko, dass die DRV -sollte sie Kenntnis erhalten- die Erwerbsminderung in Frage stellt. Das Motto: wer studieren kann, kann auch leichte andere Arbeit machen, ist nicht ganz abwegig) 2) Sollten Sie wollen, dass Ihnen die DRV eine Studium auch finanziert, müssten Sie tatsächlich vorher einen entsprechenden Antrag auf Teilhabe stellen. Dieser wird dann geprüft und entschieden.....Und positiv kann höchstens entschieden werden, wenn die Aussicht besteht, dass die Maßnahme die Rente beenden kann. 3) Wenn Sie wollen, dass das Studium im Versicherungskonto als Anrechnungszeit vermerkt wird, müssen Sie nach Ende des Studiums in einer Kontenklärung die Dauer des Studiums nachweisen. Ob das dann die spätere Altersrente steigert, richtet sich nach den dann geltenden Gesetzen.
Mimiam 25.08.2011 | 16:05
erst mal danke an ...Schade... kann ich verstehen ... jedoch kann ich nach meinen gesundheitlichen Möglichkeit, das Studium auf teilzeit gestallten (es gibt für Behinderte Menschen die möglichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt Studienarbeiten abzugeben/ in meinem Fall ich habe ein Schwerbehindertenausweis mit 50% ohne Merkzeichen) , was bei einer Beruflichen Tätigkeit meist nicht der Fall ist ... dies war der Gedanke der mich zu einem Studium nachdenken ließ
Elisabetham 25.08.2011 | 20:21
Mimi, dass du so frei über die Scheinabgabe und deine Studienverlängerung entscheiden kannst, wenn du Leistungen zur Teilhabe bekommst, wage ich zu bezweifeln. Selbst für die normalen Studenten wurde die Studiendauer durch die Einführung des Bachelor-Studiums sehr stark reglementiert. Sicher kannst du Nachteilsausgleich als schwer behinderter Mensch beantragen. Aber es gibt Nachteilsausgleiche, die kannst du knicken. Du hast auch keinen Anspruch auf einen Nachteilsanspruch. Ich kenne den Fall eines Mannes, der querschnittsgelähmt mit einem GdB von 100 im Rollstuhl saß und hat nichts bekommen, obwohl sogar der Amtsarzt den Nachteilsausgleich befürwortet hatte. Ich würde an deiner Stelle mir die Sache wesentlich stressfreier gestaltet und ohne die DRV studieren. Materiell bist du über die EM-Rente abgesichert. Wenn du dich dann zur Prüfung melden willst und Schwierigkeiten wegen dem Nachteilsausgleich hast, solltest du dich an den VDk oder den Landesbehindertenbeauftragten wenden. Mach das aber frühzeitig, sonst guckst du in die Röhre (deine Prüfung ist gelaufen und über deinen Nachteilsausgleich wurde nicht entschieden).
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