Diese Frage kann über das Forum so nicht abschließend beantwortet werden.
Einen Antrag über Teilhabe-Leistungen können selbstverständlich erst einmal stellen, auch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Der prüft zunächst die Zuständigkeit und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Erst bei positiver Entscheidung erhalten Sie ein Gespräch mit Reha-Berater. Liegt die Zuständigkeit nicht bei der Rentenversicherung, ist die AfA ihr Ansprechpartner.