Ich kann am 01.11.2017 (Alter 63 Jahre und 4 Monate) abschlagsfrei in Rente gehen, weil dann 45 Versicherungsjahre erreicht sind. Die 45 Jahre sind zum jetzigen Zeitpunkt schon erreicht.
Ich möchte aus steuerlichen Gründen (Abfindungszahlung) in diesem Jahr noch Geld wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (§ 187a) einzahlen. Ein Rürup-Vertrag mit Einmalzahlung hätte den gleichen steuerlichen Effekt. Ist aber im jetzigen Zinsumfeld etc. nicht so lukrativ wie die gesetzliche RV. Kann ich mir jetzt die Beiträge für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (§ 187a) zum 01.07.2017 (Alter 63 Jahre) ausrechnen lassen und dann einen Teilbetrag bzw. den ganzen Betrag einzahlen? In Altersrente ohne Abschläge gehe ich dann zum 01.11.2017. Das weiß die RV heute aber noch nicht.
Auf der Seite der deutschen Rentenversicherung steht: "Und sollten Sie im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können diese Beiträge nicht mehr zurückerstattet werden." Das ist logisch. Aber die eingezahlten Beiträge wirken sich doch auf jeden Fall auf die Rentenhöhe aus, oder??
Was ist bei diesem "Steuersparmodell" noch zu beachten? Steuerlich ist übrigens alles geklärt.
Viele Grüße
Manni