Hallo Ella,
die beiden Leistungen schließen sich - gemessen an Ihren Anspruchsvoraussetzungen - eigentlich gegenseitig aus, sodass der weitere Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und die zeitgleiche Durchführung einer Umschulung nicht möglich ist.
Vielleich hat sich ja Ihr Rentenversicherungsträger in seinem Bescheid über die Weitergewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung auch zu dem Bescheid über die Bewilligung der Umschulung positioniert?
Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, damit dieser eine Klärung herbeiführen kann.