Hallo Michaela,
ich konnte Ihren Schilderungen nicht genau entnehmen welcher Art die Reha ist, die Sie zurzeit machen. Sofern Sie eine Anschlussrehabilitation über die Rentenversicherung machen, wird zum Abschluss ein Entlassungsbericht gefertigt. Dieser Entlassungsbericht wird vom Rentenversicherungsträger ausgewertet. Bei einer Empfehlung zu berufsfördernden Leistungen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) setzt sich Ihr Rentenversicherungsträger automatisch mit Ihnen in Verbindung. Sollte der Sachverhalt ein anderer sein, empfehle ich Ihnen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung zu beantragen.
Viele Grüße