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Experten-Antwort

Umschulung über die Rentenversicherung

von Mimi200926.04.2016 | 21:22
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin Michaela 32 Jahre alt. Ich bin zur Zeit in Reha Behandlung da ich einen Bandscheibenvorfall in der Hws habe Ich arbeite als hauswirtschafterin bei der Drogenhilfe (fachklinik) das heißt also auch schwer heben und viel körperlich Belastung . Wäre es für mich möglich über die Rentenversicherung eine Umschulung zu machen? Und was würde für mich in frage kommen. Da ich schon gerne bei meinem Arbeitgeber weiter bleiben würden. Und was würde mich das kosten ? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen Danke schon mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

ich konnte Ihren Schilderungen nicht genau entnehmen welcher Art die Reha ist, die Sie zurzeit machen. Sofern Sie eine Anschlussrehabilitation über die Rentenversicherung machen, wird zum Abschluss ein Entlassungsbericht gefertigt. Dieser Entlassungsbericht wird vom Rentenversicherungsträger ausgewertet. Bei einer Empfehlung zu berufsfördernden Leistungen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) setzt sich Ihr Rentenversicherungsträger automatisch mit Ihnen in Verbindung. Sollte der Sachverhalt ein anderer sein, empfehle ich Ihnen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung zu beantragen.

Viele Grüße

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4 Antworten

???am 27.04.2016 | 07:30
Stellen Sie zuerst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dann bekommen Sie die Einschätzung der DRV, ob Sie Ihre bisherige Arbeit weiter ausüben können. Nur wenn dieser Antrag bewilligt wird, ist eine Umschulung über die DRV erst eine Option. Wenn Sie dann einen Bewilligungsbescheid in den Händen haben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden, welchen Bedarf er an Arbeitskräften hat und überlegen, für was sie geeignet sind. Im Idealfall gehen Sie dann ins Beratungsgespräch und haben schon eine Bescheinigung dabei nach dem Motto: "Wir würden Frau Mimi2009 als gesundheitlich passend weiterbeschäftigen, dazu muss Sie allerdings die Qualifikation/Ausbildung xyz erfolgreich absolvieren." Es ist dann zwar noch nicht sicher, dass die DRV Ihnen diese Ausbildung dann auch wirklich finanziert. Bei einer Umschulung müssen Sie vorher noch mindestens zu eine entsprechenden Abtestung, ob Sie den Anforderungen gewachsen sind. Aber es wäre ein guter Anfang. Übrigens: Umschulungen sollten nicht länger als 2 Jahre dauern. Sie sollten also vielleicht vorher schon prüfen, ob in Ihrem Zielberuf eine entsprechende Ausbildungsverkürzung möglich ist.
=//=am 27.04.2016 | 09:40
Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV ist die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (Beitrags- und evtl. Kindererziehungszeiten). Erfüllen Sie diese Wartezeit nicht, ist die Agentur für Arbeit zuständig.
=//=am 27.04.2016 | 11:35
ERGÄNZUNG: Nach einer medizinischen Reha-Maßnahme ist die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren NICHT erforderlich! Dann ist ggfls. die DRV für eine LTA zuständig.
Schadeam 27.04.2016 | 18:21
Haben Sie schon mal mit Ihrem AG darüber gesprochen, ob und welche Tätigkeiten es dort gäbe, die Sie bewältigen können. Vielleicht gibt es eine betriebliche Alternative ohne dass Sie das ganze "Gedöhns" mit Rehabilitationsanträgen haben. Nur so ein Gedanke.
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