Hallo Fragender,
während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Übergangsgeld entweder aus dem letzten erzielten Entgelt berechnet (sofern dies nicht länger als 3 Jahre zurückliegt) oder aus dem Tarifentgelt, das Sie erhalten würden, wenn Sie noch in Ihrem Beruf arbeiten könnten. Aufgrund dieser beiden Entgelte werden 2 ÜG-Berechnungen vollzogen und die Übergangsgeldbeträge dann verglichen, das höhere wird dann gezahlt. Sie brauchen also keine Angst haben, dass Sie nun 2 Jahre lang nur den Alg2-Betrag bekommen.