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Experten-Antwort

Umschulung ... Übergangsgeld in welcher Höhe?

von Fragender03.01.2011 | 11:15
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1 Antworten

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Ich habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, befinde mich im Widerspruchsverfahren und werde nun doch eine Umschulung bewilligt bekommen. Die entsprechende Umschulung wird am 11.4.2011 beginnen. Ich beziehe zur Zeit ALG I, welches noch bis 3.3.2011 bewilligt ist. Wie berechnet sich das Übergangsgeld während der Umschulung? Muss ich im Zeitraum 4.3. bis 10.4.2011 ALG II beantragen? Bekomme ich dann zwei Jahre lang Unterhaltsgeld nur in Höhe von ALG II? Das macht mir bissl Angst ... Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Übergangsgeld entweder aus dem letzten erzielten Entgelt berechnet (sofern dies nicht länger als 3 Jahre zurückliegt) oder aus dem Tarifentgelt, das Sie erhalten würden, wenn Sie noch in Ihrem Beruf arbeiten könnten. Aufgrund dieser beiden Entgelte werden 2 ÜG-Berechnungen vollzogen und die Übergangsgeldbeträge dann verglichen, das höhere wird dann gezahlt. Sie brauchen also keine Angst haben, dass Sie nun 2 Jahre lang nur den Alg2-Betrag bekommen.

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