Hallo,
folgende Frage:
Ich beginne Ende Februar mit einer Umschulung (am BFW), welche der Rentenversicherungsträger finanziert.
Ich befinde mich aktuell in einem Arbeitsverhältnis, bin aber schon seit Monaten arbeitsunfähig erkrankt. Deswegen letztlich ja auch die berufliche Reha.
Jetzt meine Frage: Muss ich mich bis zum Beginn der Maßnahme am BFW unbedingt weiter arbeitsunfähig schreiben lassen und Krankengeld beziehen, oder kann ich mich auch gesundschreiben lassen, meinen Resturlaub nehmen und statt Krankengeld eben "Urlaubsgeld"durch meinen Arbeitgeber in Anspruch nehmen?
Ich bin mir unsicher, ob es für die LTA irgendwelche Nachteile haben könnte, wenn ich nicht bis zum letzten Tag vor Beginn arbeitsunfähig erkrankt bin.
Vielen Dank
Andrea