Die Frage lautete:
"... Welche Möglichkeiten gibt es meine Maßnahme von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln? ...".
Wenn sogar die Ausbildungseinrichtung einen Wechsel von Voll- in Teilzeit befürwortet, halte ich den Hinweis von 2019 für hilfreich.
Man kann doch den Rentenversicherungsträger schriftlich um Prüfung bitten, ob ein Wechsel möglich ist.